links-lang fetzt!

Was ist ein Ermittlungsausschuss?
Hier werden die Namen von Verletzten und Verhafteten gesammelt. Der EA bemüht sich um AnwältInnen für die Betroffenen. Wenn jemand nach seiner Verhaftung wieder fei gelassen wird, meldet er sich beim EA und liefert dort auch ein Gedächnisprotokoll über seine Festnahme ab. Auch ZeugInnen von Polizeiübergriffen/ Festnahmen melden sich dort, damit sie ggf. bei Ermittlungsverfahren von den Betroffenen und deren AnwältInnen erreichbar sind.

Das heißt bei der Festnahme:
o möglichst laut seinen Namen, Wohnort, Geburtsdatum rufen, damit die Umstehenden auf die Festnahme aufmerksam werden und sich als Zeugen des Vorfalls melden und ggf. eine AnwaltIn/ EA aktivieren können

Festgenommene haben das Recht:

o den Grund der vorläufigen Festnahme zu erfahren auf eine Rechtsmittelbelehrung zu bestehen
o auf einer Belehrung über ihr Recht, sich zur Sache nicht zu äußern, zu bestehen
o nur Angaben der Personalien zu machen (Name, Meldeadresse, Geburtstag und -ort, Beruf, Staatsangehörigkeit - KEINE AUSSAGE MACHEN!!!!
o KEINE "UNVERFÄNGLICHEN" GESPRÄCHE MIT DER POLIZEI!!!!
o alle weiteren Aussagen (zur Person und zur Sache) zu verweigern, sowohl gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der HaftrichterIn
o nichts zu unterschreiben
o eine AnwältIn und nächste Angehörige anzurufen
o gegen eine erkennungsdienstliche Maßnahme (Fingerabdrücke, Lichtbilder etc.) schriftlich Widerspruch einzulegen
o im Falle einer Verletzung eine ÄrztIn zu verlangen und die Verletzungen attestieren zu lassen
o auf ein schriftliches Protokoll der beschlagnahmten Sachen zu bestehen, das der Betroffene nicht selbst unterschreiben sollte, Widerspruch gegen Beschlagnahme einlegen
o Dienstnummer bzw. Namen der an der Festnahme beteiligten Polizeibeamten zu verlangen
o Polizei muss unverzüglich eine richterliche Entscheidung über das weitere Festhalten herbeiführen
o Bei Minderjährigen muss die Polizei von sich aus sofort und in jedem Fall die Sorgeberechtigten benachrichtigen

Weiteres:

o mit anderen Festgenommenen Personalien austauschen (Zeugen)
o Vorsicht vor Polizeispitzeln
o nach der Freilassung Gedächnisprotokoll anfertigen (Uhrzeit, Ort, Umstände, Abläufe, Polizeiverhalten, Zeugen, Fotos etc.)
o Verletzungen attestieren lassen
o mit AnwältIn weitere Schritte der Verteidigung bzw. Gegenwehr besprechen
o in Fällen einer erkennungsdienstlichen Behandlung: schriftlichen Antrag auf Vernichtung der Unterlagen bei der zuständigen Polizeidienststelle stellen (muss erfolgen wenn Ermittlungsverfahren eingestellt oder Freispruch- passiert aber selten ohne Antrag!)
o als ZeugIn umgehend beim EA melden