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Verteidigung fordert Freispruch für Neonazis
06.03.2010
Rostock - Freispruch hat die Verteidigung gestern für alle drei Angeklagten im Neonazi-Prozess vor dem Rostocker Landgericht beantragt. Den Männern aus der rechten Szene wird schwerer Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Sie sollen im Juni 2007 auf dem Bahnhof in Pölchow (Kreis Bad Doberan) brutal auf Anhänger der linken Szene eingeprügelt haben. Stefan V. (22) konnte im Prozess keine konkrete Tathandlung nachgewiesen werden. Deshalb komme nur Freispruch in Frage, sagte der Verteidiger. Der von der Staatsanwaltschaft als "Rädelsführer" der Prügelattacke bezeichnete NPD-Funktionär Michael G. (22) wurde vom NPD- Landtagsabgeordneten Michael Andrejewski verteidigt. Auch dieser beantragte Freispruch, denn sein Mandant hätte in der "wechselseitigen Schlägerei" allenfalls "in Notwehr" gehandelt. Der Vorwurf, G. habe mit einem Quarzsandhandschuh um sich geschlagen und Personen verletzt, könne nicht zutreffen, so Andrejewski. G. sei in Güstrow als Leiter des NPD-Ordnungsdienstes in den Zug gestiegen, um in Rostock an einer Kundgebung seiner Partei teilzunehmen. In dieser Funktion hätte er eng mit der Polizei zusammenarbeiten müssen. Es habe für ihn also weder eine Motivation, noch eine Möglichkeit gegeben, Waffen unentdeckt mitzuführen.
Die Prügelei war nach Ansicht des Verteidigers von den Linken provoziert worden, die in Schwaan in den ersten Waggon zustiegen, in dem bereits zehn Rechte saßen. "Die rechten Jugendlichen haben nichts gemacht", behauptete Andrejewski. "Nur wegen ihrer Gesinnung" seien sie aus dem Zug gedrängt worden. Allerdings nicht alle zehn, was NPD-Ordner G. veranlasste, nach den fehlenden Kameraden zu suchen, weil sie möglicherweise "in Not waren", bemühte sich der Anwalt zu erklären. Der Verteidiger von Dennis F. (25) schloss sich den Argumenten seines Kollegen an. Auch im Fall seines Mandanten könne von "Nothilfe" ausgegangen werden, also Freispruch. Da bei F. jedoch noch eine auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzte Vorstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung anzurechnen ist, hält der Verteidiger sechs Monate auf Bewährung für angemessen. Er sprach im Schlusswort noch mal sein Mitleid und Bedauern gegenüber den Unbeteiligten im Zug aus, die in die Randale reingeraten waren. F. schloss sich diesen Worten an.
Am 16. März soll das Urteil gesprochen werden.
DORIS KESSELRING
Ostseezeitung-Rostock
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