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Urteil gegen NPD-Aktivist in Führerrolle
Revision. Auch in zweiter Instanz befindet das Gericht einen Neustrelitzer Neonazi für schuldig und verurteilt den Arbeitslosen zu 110 Tagessätzen á zehn Euro.
09.12.2009
Von Hans-Joachim Guth
Neubrandenburg. Nein, das mochte der vorsitzende Richter denn doch nicht glauben. Im Neustrelitzer Stadtteil Kiefernheide soll womöglich eine Spontandemonstration stattgefunden haben, zu der sich spontan 50 bis 60 Personen einfanden, die spontan Transparente und Megaphon mitführten, die zudem in nahezu identischem Outfit militärisch exakt durch die Straßen zogen. Und das an einem Tag, der in der rechtsextremistischen Szene Jahr um Jahr genutzt wird, um ihrem "Märtyrer" Rudolf Heß zu huldigen. Nein, das Landgericht Neubrandenburg befand gestern nach zwei Verhandlungstagen, dass diese Veranstaltung in der einstigen Residenzstadt sehr wohl organisiert, nicht aber angemeldet und somit nicht genehmigt war.
Zu klären hatte das Gericht in zweiter Instanz, ob - wie vom Amtsgericht Neustrelitz befunden - der dortige NPD-Stadtverordnete Marco Zimmermann wirklich der Leiter dieses nicht genehmigten Aufmarsches war. Gegen ein entsprechendes Urteil hatte der Angeklagte Revision einlegen lassen. Nachdem am ersten Verhandlungstag niemand aus Zimmermanns rechtem Freundeskreis einen Führer beschreiben konnte oder wollte (der Nordkurier berichtete), traten gestern insgesamt sieben Polizisten in den Zeugenstand. Deren Aussagen und ein Video von der Demo, die Neubrandenburger Ermittler aus dem Internet gezogen hatten, flossen in die Urteilsbegründung ein. Dahingegen hatte das Gericht einige Bedenken, was die Glaubwürdigkeit der Zeugen der Verteidigung betraf. Zu bestimmten Fragen hätten sie sich gemeinschaftlich nicht einlassen wollen, zu anderen seien die Antworten relativ gleich lautend gekommen, was den Verdacht einer Absprache nicht ausschließen könnte.
Zu der Bewertung in dieser Sache musste auch noch der Vorwurf des illegalen Waffenbesitzes erneut verhandelt werden. Hier gab es ebenfalls eine erstinstanzliche Verurteilung des Neustrelitzer Amtsgerichtes und ein entsprechendes Revisionsbegehren der Beklagten. Auch hier schloss sich das Landgericht dem ersten Urteil an. In summa wurde der arbeitslose NPD-Aktivist zu 110 Tagessätzen zu zehn Euro verurteilt.
Weder der Angeklagte noch sein Verteidiger waren nach der Urteilsverlesung zu einem Statement bereit. Offen blieb, ob sie gegen das Urteil Revision einlegen werden.
Nordkurier
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