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NPD-Mann zieht vor Gericht
30.09.2009
Greifswald/Ferdinandshof (NK). Der Ferdinandshofer NPD-Landtagsabgeordnete Tino Müller geht juristisch gegen die Entscheidung des Kreiswahlausschusses Uecker-Randow vor. Das Gremium hatte ihn nicht als Wahl-Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters in Ferdinandshof zugelassen. Die entsprechenden Unterlagen sind beim zuständigen Verwaltungsgericht in Greifswald eingegangen, bestätigte am Dienstag Heinz-Gerd Stratmann, Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes.
Derzeit werde in der 2. Kammer des Gerichtes geprüft, ob alle Unterlagen vorliegen, die zur Beurteilung des Sachverhaltes notwendig sind. Wann in dieser Angelegenheit entschieden wird, darüber konnte der Pressesprecher keine Auskunft geben. "Wenn ich dazu etwas sagen würde, wäre dies reine Spekulation", sagte er.
Kreiswahlleiter Peter Pilz hatte im Mai die Entscheidung, Müller nicht als Kandidaten zuzulassen, damit begründet, dass in das Beamtenverhältnis "nur berufen werden kann, wer jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und für die Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern eintritt". Ein Verfassungsschutzbericht sowie die Gründungsaktivitäten Müllers von Organisationen, die bundesweit verboten sind, hätten aber erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue Müllers aufkommen lassen. Der Kreiswahlausschuss hatte in der Sache so entschieden wie zuvor der Gemeindewahlausschuss von Ferdinandshof.
Nordkurier
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