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Landtag hebt Pastörs Immunität auf
17.07.2009
von dpa
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken kann das von ihr angestrebte Strafverfahren gegen den NPD-Fraktionschef im Schweriner Landtag, Udo Pastörs, aufnehmen. Der Landtag hob gestern mit allen Stimmen von SPD, CDU, Linker und FDP die Immunität des 56-Jährigen auf. Pastörs steht im Verdacht der Volksverhetzung. Er soll auf einer Aschermittwochs-Veranstaltung der Saar-NPD Juden und Türken verunglimpft haben. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat im März Ermittlungen aufgenommen. Doch schützte bislang die parlamentarische Immunität den NPD-Abgeordneten vor Strafverfolgung und einer möglichen Anklage.
Der Abstimmung im Landtag war keine Debatte vorausgegangen. Doch hatte sich zuvor der Rechtsausschuss des Parlaments mit der Sache befasst und die Aufhebung der Immunität empfohlen. "Wer volksverhetzende Reden führt und zum Hass aufstachelt, muss sich den Konsequenzen stellen", begründete die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Barbara Borchardt. Bereits vor zwei Jahren hatte die Potsdamer Staatsanwaltschaft eine Rede von Pastörs auf einer Kundgebung in Rathenow (Brandenburg) geprüft. Die Justizbehörde leitete damals aber kein Ermittlungsverfahren ein.
Der 56-Jährige fällt auch im Schweriner Landtag immer wieder durch Reden auf, in denen er Ausländer und Minderheiten diskriminiert oder die Oder-Neiße-Grenze infrage stellt. Das Parlamentspräsidium erteilte ihm laut SPD-Fraktion seit Herbst 2006 mehr als 80 Ordnungsrufe und schloss ihn fünfmal von Sitzungen aus. Auch gestern wurde Pastörs in der Debatte zur Verwaltungsreform nach zum Teil persönlichen Verunglimpfungen zur Ordnung gerufen. Das Präsidium entzog ihm nach drei Verwarnungen das Wort.
Schweriner Volkszeitung
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