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Bestellte Nazi-Rock-CDs gingen dem Zoll ins Netz
02.04.2009
Wismar. Angeklagt waren Volksverhetzung und gemeinschaftliche begangene Körperverletzung. Der sich diesen Vorwürfen stellen musste, war mit Norman P. kein Unbekannter aus der rechten Szene Wismars. P. war Inhaber und Betreiber des "H8Stores" bzw. des "Totenkopfversands". In dieser Eigenschaft hatte er im Herbst 2007 eine Bestellung ausgelöst, deren Empfänger wohl in Russlands Hauptstadt saß. Von Moskau aus ging dann ein Paket mit 20 CDs mit dem Titel "Deutschland" auf den Luftpostweg. Staatsanwalt Thomas Wagner zitierte in der Anklageschrift aus Liedern mit Titeln wie "Rudolf Hess", "Blut muss fließen", "Kauft nicht bei Juden" oder dem "KKK-Song - Die weißen Ritter". In diesen Texten wird zum Hass gegen Juden und Südeuropäer aufgerufen, aber auch direkt zu Gewalttaten. So beschreibt ein Liedtext, wer wie zu töten ist, wenn wer mit wem Kontakt hatte und gab zudem mehr oder weniger brauchbare Hinweise, wie die demokratischen Parlamentarier in dieser "Judenrepublik" zu töten seien. Die Sendung erreichte den Totenkopfversand in der Fischerstraße aber nicht mehr vor seiner endgültigen Geschäftsauflösung im Juli 2008 - der Zoll auf dem Frankfurter Flughafen hatte zuerst das Paket am 12. Dezember 2007 aus dem Verkehr, dann die Staatsanwaltschaft hinzu gezogen. Zweiter Anklagepunkt war eine Körperverletzung in der alten Rostocker Straße, als drei junge Wismarer (21 bis 24 Jahre) auf dem Weg zum Schwedenfest 2008 waren. Einer der drei erwiderte ein "Hej!" von der anderen Straßenseite mit einem "Hej!". Allerdings war dies wohl nicht die Antwort, die der Andere hören wollte. Sekunden später fielen zwei Männer über die drei Schwedenfestgänger her, verteilten Schläge und verschwanden so schnell, wie sie gekommen waren. Keiner der drei erkannte Norman P. als einen der Täter, was die Sache relativ einfach machte. Staatsanwalt Wagner berief sich auf das Motto "in dubio pro reo" (Im Zweifel für den Angeklagten) und beantragte für diesen Tatvorwurf einen Freispruch. Der Tatvorwurf der Volksverhetzung war aber so einfach nicht vom Tisch zu bekommen. Norman P. hatte während der Ermittlungsarbeiten nicht zur Sache ausgesagt und wollte es auch im Hauptverfahren vor dem Strafrichter Kai Jacobsen dabei belassen. Doch sollte es sich als ausgesprochen günstig herausstellen, dass er sich von seinem Verteidiger Carsten Düwel vom Gegenteil überzeugen ließ. So räumte der Angeklagte schließlich ein, dass er die CDs bestellt und in Umlauf bringen wollte; allerdings zum Zeitpunkt der Bestellung. Seit vergangenem Sommer, als er seinen Internethandel zumachte, distanziere er sich von diesen "Handelswaren".
Seitens der Staatsanwaltschaft wurde P. zugute gehalten, dass es sich bei dieser Aktion lediglich um einen Versuch gehandelt habe, volksverhetzende Tonträger in die Bundesrepublik einzuführen. Sie seien nicht durch P. besessen, in den Handel oder durch andere Vertriebskanäle an den interessierten Abnehmer gebracht worden. So endete dieses Kapitel für den Angeklagten mit einer Geldstrafe. BELUGA POST
Ostseezeitung-Wismar
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