Sisyphos in Kneipe und Gericht
24.03.2009
von zvs
KRAKOW A. SEE/GÜSTROW - Es war Detailarbeit, vormittags im Pub "Number 1" in Krakow, nachmittags in Güstrow: Das Amtsgericht hat gestern den Prozess gegen Christian D. (22) und Sebastian P. (24) fortgesetzt. Die beiden sind angeklagt, in der Nacht vom 31. Oktober zum 1. November 2008 den Wirt Hassan Y. in dessen Pub "Number 1" in Krakow am See bestohlen und "körperlich verletzt" zu haben.
Zuerst am Tatort selbst und dann weiter im Gerichtssaal: Der geschädigte Zeuge Hassan Y. stand gestern im Mittelpunkt. Mit Hilfe eines Dolmetschers sollte er die Geschehnisse in den frühen Morgenstunden nachzeichnen: Danach war es um 4 Uhr, als sieben bis acht Personen sein Lokal betreten. Y. will gerade schließen. Es wird aber Bier verlangt - mit der Bemerkung: "Heute trinken wir von Dir." Y. will darauf eine Runde ausgeben, Fassbier sei aus, ob auch Flaschenbier gehe: "Nein, dann Whisky", habe es geheißen. Ein Teil ist zu der Zeit schon gegangen, eine Frau will für die Getränke zahlen. Das sei nicht nötig, heißt es aus der Gruppe, worauf sie geht. Bleiben noch drei, einer sagt: "Nein, ich bin in dieser Sache nicht dabei", für Y. ein Zeichen, dass die Sache geplant war. Dann geht auch er, es bleiben die Angeklagten. Y. will schon die Automaten ausschalten, geht hinterm Tresen hervor und wird geschubst. Der Angeklagte P. nimmt sich ein Brotmesser und bedroht Y.: "Das ist unsere Heimat, haut ab hier." Es kommt zum Gerangel. Hassan Y. verletzt sich am Messer, das P. in der Hand hält. D. nimmt eine Flasche und schlägt Y. auf den Kopf - zwei mal. Y. rettet sich zum Fenster. Dort noch ein Schlag, "ich weiß nicht, womit", und eine Messerwunde im Gesicht. Y. kann beim zweiten Versuch das Fenster öffnen und ruft aus einer Telefonzelle die Polizei.
So die Aussage von Hassan Y. Die Verteidiger der Angeklagten hegten geraumen Zweifel an ihr. Beide hielten den Äußerungen das Polizeiprotokoll vom November 2008 dagegen. Im Vergleich gebe es Unstimmigkeiten. So habe D. laut gestriger Äußerung im Flur mit einer Flasche auf Y. eingeschlagen, wohingegen im November-Protokoll auch von Fäusten die Rede gewesen sei. Außerdem habe Y. damals ausgesagt, dass der erste Angriff bereits hinter dem Tresen begann, gestern war hingegen von "außerhalb" die Rede. Derlei Details gab es einige, worauf Richterin Brunhild Steding den Geschädigten fragte, ob das Polizeiprotokoll mit oder ohne Dolmetscher geführt wurde: "Ohne." Hassan Y. habe zwar jede der Seiten gelesen und unterschrieben, aber er fühle sich der deutschen Sprache nicht so mächtig, dass er alles Geschriebene verstehen könne. Er habe damals versucht, sich genau zu erinnern, so wie gestern auch.
Staatsanwalt Michael Seysen ermahnte Christian D.s Verteidiger, "nicht jede Frage mehrmals zu stellen". Außerdem solle er bei der Befragung keine "Wortklauberei" betreiben. Die Gemüter waren erhitzt. Richterin Steding verordnete mehr als eine Verschnaufpause. Hassan Y. kündigte an, Krakow zu verlassen. Der Prozess wird fortgesetzt.
Schweriner Volkszeitung-Güstrow
|