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Berufung auf die Revolution

Redefreiheit. Zweifel entstehen, ob die Justiz eine "Tatsachenentscheidung" des Landtagspräsidiums korrigieren kann.

28.11.2008

Von Thomas Beigang

Greifswald. Raimund Borrmann hat noch Großes vor: Der Landtagsabgeordnete der NPD beruft sich vor den Schranken des Landesverfassungsgerichtes in Greifswald auf die Französische Revolution. Der gelernte Koch, der einst in Leipzig Philosophie und Marxismus studierte, holt sich aus der Geschichte das Recht, seine Landtagsreden im Schweriner Schloss mit den Worten "Bürger des Landes" zu beginnen. Und das könne ihm wohl nicht angekreidet werden, geschweige denn zu einem Ausschluss von der Landtagssitzung führen. Genau das hatte Landtagspräsidentin Sylvia Brettschneider getan, an jenem 18. Oktober 2007. Die Neubrandenburgerin hatte an diesem Tag Borrmann aus dem Sitzungssaal verbannt, nachdem dieser den Landtag nicht angeredet, sondern seinen Antrag zu Zwangsadoptionen in der DDR mit den Worten "Voice of the blood, Stimme des Blutes" (Titel einer verbotenen CD einer verbotenen Gruppe) begonnen und die Worte nach einem Ordnungsruf wiederholt hatte. Borrmann besteht indes darauf, seine Rede - wie fast immer - mit den Worten "Bürger des Landes" begonnen zu haben - nur dass zu diesem Zeitpunkt das Saal-Mikro noch nicht eingeschaltet gewesen sei. Wohl wissend, dass ihm auch jene, den parlamentarischen Gepflogenheiten widersprechende Anrede schon früher den einen oder anderen Ordnungsruf eingebracht hatte. In seinem Ausschluss von der Sitzung sieht der Abgeordnete sein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Redefreiheit verletzt.

Indes äußerte das Landesverfassungsgericht gestern in der Anhörung erste und ernste Zweifel am Erfolg der Klage. Die Richter scheinen nicht so recht daran zu glauben, dass eine Entscheidung in diesem Fall überhaupt vor die Justiz gehöre, machte die Vorsitzende Richterin Hannelore Kohl deutlich. Borrmann und sein Anwalt Michael Andrejewski, ebenfalls NPD-Abgeordneter, beklagten vor Gericht gleichfalls die ihnen offen entgegenschlagende "Feindseligkeit" der Parlamentskollegen und insbesondere der Landtagspräsidentin Sylvia Brettschneider. Sie sei nicht unparteiisch, monierten beide. Ein Urteil wurde noch nicht gefällt.

Nordkurier

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