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Wahlen: Land will Nazis ausschließen

Radikale sollen keine Bürgermeister stellen • Verfassungsschutz erhält mehr Rechte • Juristen äußern ernsthafte Bedenken

24.10.2008

Rostock (OZ) Vor den Kommunalwahlen 2009 setzt Innenminister Lorenz Caffier (CDU) Neonazis weiter unter Druck: Als erstes Bundesland will MV Rechtsextremisten daran hindern, als Kandidaten bei Bürgermeister- und Landratswahlen anzutreten. Dazu soll das Kommunalwahlgesetz geändert werden.

Fortan können fragwürdige Bewerber vom Verfassungsschutz durchleuchtet werden. Die Änderungen sollen den Wahlausschüssen die Legitimation geben, sich bei Zweifeln über die Verfassungstreue einzelner Bewerber durch die Landräte und den Innenminister beraten zu lassen, um sie gegebenenfalls abzulehnen. Im Unterschied zu den Wahlkommissionen dürfen beide Behörden beim Verfassungsschutz Auskünfte über die Bewerber einholen - und diese weitergeben.

Der Verfassungsschutz gibt somit nicht nur Einblick in seine gesammelten Geheimdienst-Fakten, sondern zugleich eine "bewertende Empfehlung" ab, stellt eine Ministeriums-Sprecherin klar.

Peter Ritter, Parteichef der Linken, befürchtet, dass damit am Ende Geheimdiensterkenntnisse in der Öffentlichkeit breitgetreten werden. "Das wäre völlig neu - der Verfassungsschutz betreibt Öffentlichkeitsarbeit. Alle Gremien, die für den Verfassungsschutz zuständig sind, tagen hochgeheim. Mir ist unklar, wie das praktisch umgesetzt werden soll." Auch Juristen bekommen bei dem Vorstoß von Caffier Bauchschmerzen. Helmut Wolf, früherer Vizepräsident des Landesverfassungsgerichtes: "Politisch begrüße ich das Vorhaben, rein juristisch kriege ich aber kalte Füße, wenn ein bestimmter Personenkreis schon im Vorfeld von der Wahl ausgeschlossen wird." Caffier beschädige damit das passive Wahlrecht.

Klaus-Michael Glaser, Experte beim Städte- und Gemeindetag, hat ebenfalls Vorbehalte: "Klagen die Betroffenen, steht der Gemeindewahlleiter allein da." Ein Wahlausschuss sei mit solchen Entscheidungen überfordert.

Caffier verspricht Beistand: "Wir werden die Wahlausschüsse nicht allein lassen." Im November soll der Landtag das Gesetz absegnen. Das Kabinett hat schon zugestimmt.

Dem Innenministerium zufolge werde in Sachsen-Anhalt ein ähnlicher Weg beschritten. Allerdings reagierte die dortige Landesregierung zurückhaltend: Das passive Wahlrecht sei ein hohes Rechtsgut, das nicht ohne weiteres eingeschränkt werden könne, so ein Sprecher.

Seite 2: Kommentar

BENJAMIN FISCHER

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