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Wie Neonazis nicht mitspielen können

01.10.2008

Von Andreas Zecher

Schwerin. "Im Verein schaffen wir's", das gilt nicht nur für wohlmeinende Ehrenamtler. Seit einigen Jahren erleben Karnevals-, Sport- oder Schulvereine Vereinnahmungsversuche durch Rechtsextremisten, die zunächst einen gutbürgerlichen Eindruck machen. "Sie lassen sich in Elternvertretungen wählen, renovieren den Kindergarten ihrer Sprösslinge, organisieren Stadtteilfeste und beraten Arbeitslose", zählt Christian Utpatel auf. Der Landesgeschäftsführer der Regionale Arbeisstelle für Bildung, Integration und Demokratie (RAA MV) gehört zu den Herausgebern der Broschüre "Im Verein gegen Vereinnahmung". Darin befinden sich Hinweise, wie der Unterwanderung vorgebeugt und wie sie rückgängig gemacht werden kann.

Die Nachfrage aus dem gesamten Bundesgebiet gibt den Leuten von RAA MV Anlass zur Annahme, dass erstmals in dieser Form Hilfsangebote gemacht worden sind. "Damit kann der Unsicherheit entgegenwirkt werden, die sich aus dem Beitritt von NPD-Kadern oder ihrem Versuch, beizutreten, ergeben, so Karl-Georg Ohse, Leiter des RAA-Zentrums in Ludwigslust. Dieser Wert resultiere aus der Mitarbeit der Juristen Michael Röcken und Wolfgang Pfeffer. Letzterer war gestern zur Präsentation der Broschüre nach Schwerin gekommen und sagt, "schon eine kleine Änderung der Satzung kann verhindern, dass sich NPDler aktiv am Vereinsleben beteiligen oder die Führung des Vereins übernehmen können".

Pfeffer tritt einem weit verbreitetem Irrtum entgegen, wonach Vereine, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden oder gemeinnützig sind, allen Personen offenstehen müssten. "Nur in sehr wenigen Fällen gibt es diese rechtliche Verpflichtung", sagt Pfeffer. Grundsätzlich könne ein Verein die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft selbst bestimmen. Das werde in der Satzung geregelt. Wenn die vorsehe, dass die Zugehörigkeit zu einer rechtsextremistischen Organisation ein Verweigerungsgrund sei, dann gelte das auch. Wurde ein Mitglied aufgenommen, weil er eine derartige Zugehörigkeit nicht angab, so könne sie durch einen Vereinsausschluss wieder beendet werden, erklärt Pfeffer.

Sollte dagegen geklagt werden, gilt die Position der Vereine vor Gericht als ausgesprochen gut. So genügte Richtern bisher die Satzungsregelung, sich das Ziel der Bekämpfung antidemokratischer Einflüsse und Bestrebungen gesetzt zu haben, um die Klage abzuweisen. Ob die NPD als verfassungswidrig anzusehen ist oder nicht, habe auf die von Verein ausgelegte Sicht auf Demokratie keinen Einfluss, sagt der juristische Berater der RAA.

Die zählen vor allem dort Versuche von rechtsextremer Unterwanderung, wo exponierte NPD-Kader ihren Wohnsitz haben, Lübtheen, Anklam oder Ueckermünde werden genannt. Als problematisch wird der Umgang mit deren Kindern bezeichnet. Hier gilt offenbar die allgemeine Unschuldsvermutung. Dieter Karczewski vom Lübtheener SV Concordia sagt, "wir wollen ihnen zeigen, dass wir nicht so sind, wie wir von deren Eltern hingestellt werden".

Nordkurier

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