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Betreiber von Rechtsrock-Label zur Bewährung verurteilt

10.04.2008

Grevesmühlen. Lutz B. ist kein Unbekannter in den Räumen des Grevesmühlener Amtsgerichts. Kaum verwunderlich bei seiner Profession: Der 40-Jährige ist hauptamtlicher Inhaber und Geschäftsführer des in Plüschow ansässigen V7-Versandes, der Kleidung, Musik und sonstige Accessoires aus der rechten und rechtsextremen Ecke vertreibt.

Unter anderem auch eine CD der Gruppe Endlöser mit dem Titel "Wir geben Gas". Titel, die nach Auffassung von Amtsrichter Hinrich Dimpker "an Geschmacklosigkeit nicht zu überbieten" seien. Texte und Aufmachung gehen in eine eindeutige Richtung - so eindeutig, dass das Bremer Amtsgericht den Vertrieb des Albums im vergangenen Jahr unter Strafe stellte.

Das wusste B. nach eigenen Angaben nicht, hatte sich betreffs der Liedtexte sogar über einen Rechtsanwalt rückversichert. Der gab grünes Licht und so bot B. die CD über seinen Versand zum Verkauf. Und deswegen saß er gestern auch im Saal 3 des Amtsgerichts Grevesmühlen, angeklagt wegen Volksverhetzung. Und das nicht zum ersten Mal.

Die Texte der auf der CD enthaltenen Lieder, so die Anklage, schürten Hass gegen Juden und Ausländer und beschimpfe Teile der Bevölkerung. Sogar einen eigenen Musikverlag hat B. für die Produktion und den Vertrieb derartiger Musik gegründet: V7-Records. Außerdem gehört eine Textildruckerei zu seinem Unternehmen. Alles in allem, so schätzt das Berliner Antifaschistische Pressearchiv und Bildungszentrum (Apabiz), mache B. damit mindestens 750 000 Euro Jahresumsatz.

Davon bleibt aber nach seinem Bekunden nicht viel hängen. Die Auskunft nach seinem monatlichen Netto-Einkommen konnte er nicht beantworten. Derzeit jedenfalls mache er "nur Minus", er müsse Schulden abstottern, der Gerichtsvollzieher sei "eigentlich ständig" bei ihm. Nicht die beste Ausgangslage für einen Familienvater mit zwei Kindern.

Dass er die betreffenden CDs verkauft hat, bestreitet er nicht. Schon an sich eine strafbare Handlung. Hinzu komme, so das Gericht, dass er seiner besonderen Sorgfaltspflicht bei der Prüfung der Inhalte nicht ausreichend nachgekommen sei.

Vor dem Hintergrund seiner bisherigen Gerichtskarriere scheint der jüngste Vorfall B. tatsächlich zu beschäftigen. "Aus innerer Überzeugung heraus" werde er die Produktion und den Vertrieb rechter und rechtsextremer Musik einstellen, ließ er vor Gericht über seinen Anwalt erklären.

Für die Justiz zumindest ein Teilerfolg. Sie ließ noch einmal Milde walten - auch angesichts der Tatsache, dass B. seine Familie ernähren und sich um seine Kinder kümmern muss. Trotz einschlägiger Vorbestrafungen und Auffälligkeiten wurde die vom Staatsanwalt geforderte einjährige Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss B. 1000 Euro an die Mahn- und Gedenkstätte Wöbbelin zahlen. T. C.

Ostseezeitung-Grevesmühlen

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