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Raiffeisenbank darf NPD-Konto kündigen
Die Raiffeisenbank Lauenburg darf der NPD ein Girokonto kündigen. Allerdings muss das Geldinstitut das Konto bis Ende September 2010 weiter führen.
17.03.2008
Lübeck/Schwerin (dpa) Die Bank muss das Konto der rechtsextremen Partei so lange führen, bis sich die NPD ein Konto bei der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin erstritten hat. Das hat die 10. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck heute entschieden. Damit unterlag der NPD-Landesverband Mecklenburg- Vorpommern, der für den Kreisverband Westmecklenburg gegen die Raiffeisenbank geklagt hatte. Anders als die Sparkassen könne die privatrechtlich verfasste Genossenschaftsbank Verträge schließen mit wem sie wolle, sagte der Richter zur Begründung.
Das Urteil stellt einen Kompromiss zwischen den Positionen der Kontrahenten dar. Die NPD hatte mit ihrer Klage die Feststellung erreichen wollen, dass die Kündigung des Kontos unwirksam und zudem rechtswidrig sei.
Die Bank sah sich dagegen im Recht und hatte beantragt, die Klage zurückzuweisen. Die Raiffeisenbank Lauenburg hatte im Oktober 2007 das seit 1998 bestehende Konto des NPD-Kreisverbandes bei der Zweigstelle in Boizenburg (Kreis Ludwigslust) ohne Angabe von Gründen gekündigt. Die NPD begründete ihre Klage dagegen unter andere damit, dass die Kündigung sich eindeutig gegen die politische Ausrichtung der Partei richte und Teil einer Kampagne sei, um sie finanziell auszutrocknen. Der Richter hielt dem entgegen, dass diese Argumentation Spekulation sei, da die Bank keine Gründe genannt habe.
Nach dem Urteil des Landgerichts Lübeck wird die Kündigung nun mit einer Frist von zweieinhalb Jahren wirksam. Bis dahin will sich die NPD auf juristischem Wege ein Konto bei der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin sichern. Die ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs als öffentlich-rechtliches Geldinstitut zu einer Kontogrundversorgung verpflichtet, hatte sich bislang aber dennoch geweigert, den NPD-Kreisverband Westmecklenburg als Kunden zu akzeptieren.
Ostseezeitung
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