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Mordprozess Wendorf wird für Anwälte immer komplizierter
Jüngster Angeklagter prügelte sich in Hafturlaub
14.02.2008
Schwerin/Wismar. Der inzwischen 27. Verhandlungstag im Verfahren gegen fünf Wismarer, die am Neujahrstag 2007 einen ebenfalls der rechten Szene zuzurechnenden Zierower totgeschlagen haben sollen, begann mit anderthalb Stunden Verspätung, da eine Schöffin am rechtzeitigen Eintreffen gehindert worden war.
Auf dem Programm stand an diesem Verhandlungstag unter anderem die Vernehmung einer Zeugin, die sich nicht allein den Fragen des Gerichts stellen wollte oder konnte. So nahm auch in diesem Fall ein in diesem Verfahren scheinbar schon obligatorischer Rechtsbeistand Platz. Des Weiteren hatte die Strafkammer einen Beamer aufgebaut, mit dem erneut Bilder vom Tatort betrachtet werden sollten. Der damals ermittelnde Polizeibeamte wurde für Erläuterungen hinzugezogen.
Weiteres elektronisches Hilfsmittel war ein CD-Spieler, mit dem die seit längerer Zeit angekündigten Mitschnitte der Telefonüberwachung vorgespielt werden sollten. "Allerdings", attestierte der Vorsitzende Richter Horst Heydorn, "war sich der abgehörte Angeklagte scheinbar dieses Umstandes bewusst und hat extrem ins Telefon geflüstert." Die Kommunikation zwischen dem ältesten Beschuldigten H. L. und seinem Gesprächspartner war trotz intensiver Bemühungen und elektronischen Verstärkungen durch die Spezialisten in den Ermittlungsbehörden nur schwer verständlich. Im Gegensatz dazu hatte dessen Sohn kürzlich mit klarer Stimme gesprochen und eine andere Tat zugegeben. Der inzwischen 18-jährige O. L. hatte im Herbst gegen seinen Vater ausgesagt und im Gegenzug Haftverschonung erfahren. Diese nutzte er allerdings dazu, gemeinsam mit seinem Freund Denny G. einen Schulkameraden am Juri-Gagarin-Ring zusammenzuschlagen. Daraufhin kam er wieder in den Knast. Dort wartete er zusammen mit dem Mitangeklagten Denny G. auf das Urteil des Jugendschöffengerichts Wismar. Denny G. hörte einen Urteilsspruch über zwei Jahre. Ohne Bewährung. Für L. endete diese an Dummheit nur schwer zu überbietende Tat mit einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, die auch nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Damit hat L. vor allem seinen beiden Verteidigern Andreas Roter und Michael Hayn einen Bärendienst erwiesen. Die Hoffnung der Verteidiger, den jüngsten Angeklagten wegen geringer Tatbeteiligung mit einer Bewährungsstrafe - und einem sehr blauen Auge - davon kommen zu lassen, dürfte angesichts dieser mitgebrachten Haftstrafe, gelinde gesagt, schwierig werden. Noch etwas schwieriger ist die Aufgabe der Rechtsanwälte Kai Helge Marnitz und Sandra Müller, deren Mandant H. W. sich einer Verurteilung wegen Mordes gegenüber sieht. Für ihn stellten seine Verteidiger einen Antrag auf Begutachtung nach § 21 des Strafgesetzbuches, mit dem eine verminderte Schuldfähigkeit wegen erheblichen Alkoholmissbrauchs festgestellt werden soll.
Das ganze Verfahren wird die derzeit sprießenden Krokusse wohl überleben. Bei fünf Angeklagten nehmen allein schon die jeweiligen Schlussanträge der Staatsanwälte Hans Förster und Thorsten Kopf sowie der Verteidiger einige Zeit in Anspruch. Mit den Urteilen, so der Vorsitzende, sei vor Anfang April nicht zu rechnen. B. POST
Ostseezeitung-Wismar
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