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Aufklärung über Tricks der Neonazis

Der Erwerb einer Kaufhalle in Anklam durch zwei Neonazis war ein Anlass für das Merkblatt.

09.02.2008

Von Andreas Segeth

Ostvorpommern. Der Verfassungsschutz des Landes hat jetzt ein Merkblatt veröffentlicht, das die Allgemeinheit über die Strategien von Rechtsextremisten beim Erwerb von Immobilien informiert. Laut Aussage von Innenminister Lorenz Caffier (CDU) ist dieses auch unter dem Eindruck des Kaufes eines Möbelhauses in Anklam durch zwei NPD-Funktionäre aus der Region (wir berichteten) erarbeitet worden.

In dem Merkblatt wird festgestellt, dass Rechtsextremisten die Möglichkeiten des Immobilienmarktes nutzen, um Geld und Logistik für ihre politische Arbeit zu beschaffen. Zum einen würden Immobilien erworben, die als "nationale Wohnobjekte", als Treffpunkte oder als Geschäftsräume dienen. Andererseits erfolge auch eine Beteiligung an "auf Gewinnerzielung ausgerichteten Spekulationsgeschäften". So wurde auf einer rechtsextremistischen Internetseite das Vorgaukeln eines Kaufinteresses an nicht oder nur schlecht verkäuflichen Objekten als zukunftsträchtige Geschäftsidee beschrieben. Ein NPD-Kreisverband habe bereits die "Vermittlung" bei Immobiliengeschäften gegen Zahlung einer Parteispende angeboten, heißt es.

Bei solchen "politisch motivierten Immobiliengeschäften" werde versucht, eine Kaufabsicht für Objekte vorzutäuschen, für das eigentlich kein echtes Interesse bestehe. Dabei wird der Effekt genutzt, dass sofort bei Bekanntwerden der Ankaufabsichten ein erheblicher medialer Druck auf der jeweilige Kommune laste, damit diese ihr Vorkaufsrecht ausnutze - oft zu überhöhten Preisen.

Wenn eine Immobilie hingegen tatsächlich gekauft werden soll, werde versucht, den Vorgang so lange wie möglich aus der Öffentlichkeit herauszuhalten. Als Käufer treten dann in der Regel - wie in Anklam geschehen - Privatpersonen auf, die auch als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden. Die NPD selbst sei in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht als Käuferin aufgetreten. Als Grund könne neben begrenzten Finanzen auch die Sorge stehen, dass Immobilien als Parteivermögen bei einem Parteiverbot eingezogen würden.

In dem Merkblatt sind weiterhin nicht nur Kriterien vermerkt, wie man einen möglichen Scheinankauf durch Neonazis erkennt, sondern auch Möglichkeiten aufgelistet, wie eine Kommune auf einen "echten" Immobilienerwerb mit Auflagen reagieren könnte.

Zudem hat das Innenministerium Tipps veröffentlicht, wie eine Kommune eine Vermietung von öffentlichen Einrichtungen an rechts- oder linksextremistische Gruppen erkennen und "auf rechtskonforme Weise umgehen" könne. Mehr Informationen unter @!www.mv-regierung.de/im/index.htm

Nordkurier-Anklam

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