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Justiz steckt in G8-Falle
Die Polizei sucht insgesamt noch acht namenlose...
15.01.2008
von Christoph Fox
ROSTOCK - Ein verkniffener Gesichtsausdruck, den Pflasterstein fest umgriffen, den Arm zum Wurf angewinkelt, ein Schrei auf den Lippen. So haben Polizeikameras einen jener G8-Gegner aufgenommen, die sich am 2. Juni in Rostock eine Straßenschlacht mit der Polizei lieferten. Einige wenige Stunden erstarrte die Stadt in Angst und Schrecken. Die juristische Aufarbeitung dessen, was da im Rostocker Stadthafen passierte, ist allerdings alles andere als eine Momentaufnahme. Sie beschäftigt die Justiz Monate, vielleicht sogar Jahre.
Der Mann mit dem hasserfüllten Gesicht ist einer von acht Tatverdächtigen, den die Rostocker Polizei auf ihrer Internetseite sucht. Namenlose Steinewerfer, denen schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen wird. Insgesamt sind es etwa 100 Menschen und Straftaten, wo die Ermittler keine Namen zuordnen können und vielleicht nicht zuordnen werden. Denn von den wenigsten gibt es so gute Schnappschüsse.
Insgesamt hat die Rostocker Staatsanwaltschaft 1474 Ermittlungsverfahren (Stichtag 15. November 2007) im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel eingeleitet. Eine erschreckend hohe Zahl angesichts der von der Polizei ermittelten Zahl von bis zu 2000 gewaltbereiten Demonstranten am 2. Juni. Allerdings mussten die Ermittler fast zwei von drei Verfahren (insgesamt 955) mittlerweile wieder einstellen. Für die G8-erprobte Rostocker Verteidigerin Verina Speckin passt diese Quote ins Bild: "Erst werden Demonstranten festgenommen und dann überlegt, was ihnen vorgeworfen werden kann."
Sanktionen auch ohne GerichtsverhandlungDiese Kritik am Durchgreifen der Polizei will Rostocks Oberstaatsanwalt Peter Lückemann nicht stehen lassen. "Eingestellte Verfahren bedeutet nicht, dass es keine Sanktionen gab und noch geben wird." Lückemann verweist auf mindestens 242 Fälle, die an zuständige Verwaltungsgerichte weitergeleitet wurden, um gegebenenfalls eine Ordnungswidrigkeit festzustellen, in 21 weiteren Fällen wurden die Beschuldigten "beauflagt". Unterm Strich bleibt allerdings: Nur in 147 Verfahren kam es zu einer Anklage, bisher sind 46 Menschen rechtskräftig verurteilt worden - nie mit einer höheren Freiheitsstrafe als acht Monate auf Bewährung.
Überraschend auch die Zahl der Angeklagten, die mit einem lupenreinen Freispruch davonkamen: zwei. Um so spektakulärer sind die Fälle. Ein 19-Jähriger wurde auf die Anklagebank gezerrt, weil er mit einer so genannten "Beißschiene", einem Zahnschutz aus Plastik, erwischt wurde. Die gleiche Richterin, die im Juni auch den Strafbefehl ausgestellt hatte, sprach den jungen Mann im Dezember frei. Das Verfahren dauerte gerade einmal eine halbe Stunde.
Auch Polizisten müssen vor den KadiRichter haben sich allerdings nicht nur mit G8-Gegnern zu beschäftigen. Insgesamt 68 Verfahren sind wegen Körperverletzung im Amt gegen Polizisten eingeleitet worden - teilweise mehrere Anzeigen wegen eines Sachverhaltes wie etwa der Attacke eines Polizeibootes gegen ein Greenpeace-Schlauchboot am 7. Juni vor Kühlungsborn. Aber auch hier ist das Gros, nämlich 41 Fälle, wieder eingestellt worden. Nur einmal kam es zur Anklage.
Oberstaatsanwalt Lückemann geht davon aus, dass auch dieses Jahr noch im Zeichen von G8 stehen wird. Ende 2008 könnte die letzte Akte geschlossen werden.
Schweriner Volkszeitung
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