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Riss zwischen Angeklagten weitet sich aus
In Schwerin fand der 20. Verhandlungstag um den Totschlag in Wendorf statt. Der fünfte Angeklagte äußerte sich vor Gericht zum Geschehen.
28.11.2007
Schwerin. Das Urteil wird wohl nicht mehr in diesem Jahr gesprochen werden. Erst in der zweiten Januarwoche werden fünf Wismarer im Alter von 18 bis 38 Jahren wissen, wie das Gericht ihren Beitrag zum Tod des Andreas F. bewertet haben wird. Das verkündete der Vorsitzende Richter Horst Heydorn zum Ende des 20. Verhandlungstages.
Gemeinschaftlich sollen die Wismarer einen Zierower am Neujahrstag in einer Wohnung in der Liselotte-Herrmann-Straße während einer Nachfeier durch stumpfe Gewalteinwirkung und finale Messerstiche getötet worden.
Nachdem sich an den vergangenen Verhandlungstagen bereits vier Angeklagte zur Sache eingelassen hatten, zog gestern der 23-jährige T. E. nach und verlautbarte seine Version des Tatgeschehens. Allerdings brachte die Aussage nicht die erhoffte Klarheit zu bestimmten Fragen. In schleppender, aber freier Rede gab E. in einer halben Stunde seine Erinnerungen an den Tag preis. Der von den Rechtsanwälten Katharina Bernhard und Uwe Willing verteidigte E. sah sich dann weitere drei Stunden lang den zum Teil bohrenden Nachfragen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft, zunehmend aber denen der anderen Verteidiger gegenüber. Dass sich mit zunehmender Vernehmungsdauer die Antwortfindung verlangsamte, dürfte aber kaum an der Erschöpfung des Befragten gelegen haben. Vielmehr bemühte sich der 23-Jährige, den Eindruck zu erwecken, sich nur phasenweise erinnern zu können, obwohl er behauptete, die ganze Zeit wach, im Raum und präsent gewesen zu sein. Ist ihm mutmaßlich nicht gelungen. E. hatte den Jahreswechsel als Mitglied der Werwölfe im Klub in der Fischerstraße verbracht und war zusammen mit den Mitangeklagten S. J. und H. W. in dessen Wohnung gefahren. Dort habe man weiter erheblich getrunken, bis am nächsten Tag H. L. und sein Sohn O. L. hinzu stießen. Der sich neigende Alkoholvorrat wurde durch den Zeugen W. S. aufgefüllt und das spätere Opfer zurückgelassen. Auch E. bestätigte die Version seines Vorredners S. J., dass der jüngste Angeklagte, O. L., den ersten Streit vom Zaun gebrochen und er selbst die Auseinandersetzung gestoppt habe: "Ich wollte den F. vom O. runter heben, aber der hat sich gewehrt. Da hab ich ihm mein Knie ins Gesicht gedonnert", so der Angeklagte, der beschrieb, dass sein Eingriff neben der Beendigung auch eine aufgeplatzte Lippe des Gastes zur Folge hatte. In der Folge wusste E. nicht mehr viel, doch machte auch er das Vater-Sohn-Paar für den Tod des F. verantwortlich, was wiederum den ältesten Mitangeklagten, den 38-jährigen H. L., augenscheinlich unruhig machte. Als der Vorsitzende nach E.'s Vernehmung in die Runde fragte, ob ein weiterer Angeklagter noch etwas dazu sagen möchte, platzte es aus L. heraus. Schneller als sein Anwalt verkündete L.: "Heute nicht, aber auf jeden Fall!" Gefolgt von einem nicht freundlichen Blick über die Schulter.
Im Gerichtssaal, der gestern bis auf den letzten Platz gefüllt war, sitzen die Angehörigen und Freunde der Angeklagten eng beieinander. Bis hierhin hat sich die Spannung, die zwischen den Angeklagten weiter zugenommen hat, nicht fortgesetzt.
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