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Zahnschutz ist keine Waffe

Ein 19-Jähriger, der wegen des Mitführens eines Plastikzahnschutzes in Rostock während des G8-Gipfels angeklagt war, wurde vom Amtsgericht Rostock freigesprochen. Die Beißschiene sei nicht als Schutz bewaffnung zu werten, begründete die Richterin ihr Urteil. Gipfelgegner hatten den Prozess als "Höhepunkt der Reise nach Absurdistan" bezeichnet.

10.11.2007

Corinna Pfaff

ROSTOCK - Bissig ging es bei der Verhandlung gestern vor dem Rostocker Amtsgericht nicht zu. Obwohl das Corpus Delicti, das vor der Richterin auf dem Tisch lag, "Beißschiene" heißt. Ein harmlos aussehender Zahnschutz aus Plastik, nicht größer als eine Kinderzahnspange. Nein, die Stimmung im voll besetzten Saal war stellenweise sogar heiter. Obwohl dem Angeklagten - Alexander S., der aus der Nähe von Hannover stammt - offensichtlich nicht zum Lachen zumute war. Ihm drohte wegen jenes Zahnschutzes immerhin eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Er hatte die Schiene in einer kleinen blauen Schachtel im Rucksack getragen, als er beim G8-Gipfel Anfang Juni auf dem Weg zu einer Demonstration in eine Polizeikontrolle geriet. Was immer die Beamten glaubten, was man mit dem Plastikteil anfangen kann - sie nahmen es mit und den 19-Jährigen auch, behandelten ihn "erkennungsdienstlich" und steckten ihn in einen der "Gitterkäfige" der Gefangenensammelstelle. Dort blieb er sechseinhalb Stunden, wie er gestern in einer Pause berichtete. Als die provisorische Zelle, ausgelegt für zwanzig Leute, voll war, habe man ihn gehen lassen. Ohne einen Anwalt zu sprechen, wie er sagte, obwohl er darum gebeten habe.

"Ich wollte mich schützen"

Wenige Wochen nach dem Gipfeltreffen flatterte dem Studenten ein Strafbefehl des Amtsgerichts Rostock ins Haus. Er wurde aufgefordert, 100 Euro zu zahlen, weil er gegen das Versammlungsgesetz verstoßen habe. Das verbiete nämlich das Tragen so genannter Schutzwaffen, die auch als "passive Bewaffnung" gewertet werden können. Wer also beispielsweise mit einem Schutzschild oder Körperpanzer ausgestattet zu einer Demonstration marschiert, gilt von vornherein als gewaltbereit und muss mit einer Überprüfung oder gar Festnahme rechnen - außer freilich, er gehört der Polizei an.

Alexander S. akzeptierte den Strafbefehl nicht. So kam es zu dem Prozess. "Ich wollte mich schützen, damit mir die Zähne nicht eingeschlagen werden", verteidigte sich der Angeklagte gestern. Als Rugby-Spieler trage er öfter einen Zahnschutz. Sein Vater habe ihm geraten, das Teil mitzunehmen, weil wenige Tage zuvor die Bilder von der Rostocker Straßenschlacht zwischen Polizisten und militanten Autonomen über die Bildschirme geflattert waren. "Es gab doch auch friedliche Proteste", sagte die junge Referendarin, die die Anklage vertrat. "Das kann immer eskalieren", erklärte der junge Mann, der Volkswirtschaft in Göttingen studiert. "Wir sind mit erhobenen Händen auf eine Polizeikette zumarschiert. Sie haben mit Schlagstöcken und Wasserwerfern reagiert", nannte er ein Beispiel.

Er habe gesehen, wie einem Mädchen mit einem Schlagstock das Nasenbein gebrochen wurde. Blockaden zu errichten, hält er als Mitglied des linken Jugendverbandes "solid " für ein zulässiges Mittel friedlichen Protestes.

Kosten trägt der Steuerzahler

Die Beweisaufnahme dauerte gestern nur wenige Minuten. Verteidigerin Verina Speckin - eine in G8-Prozessen erfahrene Rostocker Rechtsanwältin - verwies auf einen ähnlichen Fall aus Cottbus. Dort sei ein Mann mit einer "Beißschiene" bei einer Wahlkampfveranstaltung der CDU aufgetaucht, später angeklagt - und freigesprochen worden. Eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft hatte das Landgericht abgelehnt, weil es einen Zahnschutz eben nicht als "Waffe" betrachtete. Das Beispiel überzeugte gestern offenbar auch die Anklagevertreterin. Man könne zwar davon ausgehen, dass ein Demonstrant mit Zahnschutz weniger defensiv gegenüber der Polizei auftrete, aber in diesem Fall sei nicht bewiesen, dass er als "Schutzwaffe" dienen sollte, sagte sie und forderte Freispruch.

Dann spricht ihn die Richterin, die übrigens auch den Strafbefehl unterschrieben hatte, tatsächlich frei. Sie sah den Mundschutz, der bis zum Prozess in der Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft aufbewahrt wurde, hier zum ersten Mal. "Ich dachte, er wäre größer, wie bei einem Boxer", rechtfertigte sie den Strafbefehl. Nach nicht mal einer halben Stunde war der Spuk für Alexander S. vorbei. Die Kosten für das Verfahren trägt - zähneknirschend oder nicht - der Steuerzahler.

Schweriner Volkszeitung

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