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Prozess wegen Zahnschutz bei G8-Demo

Weil er bei der G8-Demo im Rostocker Stadthafen einen Plastik- zahnschutz mitgeführt haben soll, muss sich ein 20-Jähriger morgen vor dem Amtsgericht Rostock verantworten.

08.11.2007

Rostock (dpa) Ein Plastikzahnschutz werde als passive Bewaffnung gewertet und sei deshalb verboten, begründete die Staatsanwaltschaft die Anklage. Nach Angaben des Amtsgerichts von heute liegen keine weiteren Anklagepunkte gegen den Mann vor. Die globalisierungskritische Internetplattform Gipfelsoli bezeichnete den Prozess als "Höhepunkt der Reise nach Absurdistan".

Am Rande der ansonsten friedlichen Demonstration mit mehreren zehntausend Menschen gegen das Gipfeltreffen von Heiligendamm war es am 2. Juni im Rostocker Stadthafen zu einer Straßenschlacht zwischen rund 2000 militanten Autonomen und der Polizei gekommen. Dabei waren mehrere hundert Menschen leicht verletzt worden, einige schwer.

In den vergangenen Wochen waren mehrere Prozesse gegen militante Autonome vor dem Amts- beziehungsweise Landgericht Rostock geführt worden. Erst gestern war eine 22-jährige Frau aus Bayern wegen eines Steinwurfs gegen Polizisten vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.

Ostseezeitung-Rostock

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