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Ausschuss hört Gutachter zu Antifa-Klausel
VOLKSINITIATIVE
02.10.2007
Von Andreas Zecher Und DPA
Schwerin. Was vermögen Paragrafen gegen den Rechtsextremismus auszurichten? Der Europa- und Rechtsausschuss des Landtages ging gestern dieser Frage nach. Anlass dazu gab die Volksinitiative "Für ein weltoffenes, friedliches und tolerantes Mecklenburg-Vorpommern". Ihr hatten sich mehr als die erforderlichen 15 000 Bürger mit ihrer Unterschrift angeschlossen. Nach Zulassung durch den Landeswahlleiter Ende Juni dieses Jahres hatte sich der Landtag in erster Lesung mit ihr beschäftigt.
Die angestrebte Ergänzung der Landesverfassung um die Verpflichtungen staatlichen Handels im Sinne von Frieden, Gewaltfreiheit und gegen nationalsozialistisches Gedankengut wurde federführend in den Rechtsausschuss überwiesen. Dort kamen nun zunächst Vertreter der Initiative zu Wort. Zu ihnen gehört der weltbekannte Rostocker Mediziner Horst Klinkmann. Er sagte, "mir geht es darum, Schaden von Menschen und meiner Heimat abzuwenden, wenn ich mich gegen Ausländerfeindlichkeit einsetze, für Toleranz und die Freiheit als verteidigenswertes Gut werbe. Ich hoffe auf einen Konsens unter den demokratischen Parteien, wenn sie sich in unserem Sinne mit der Volksinitiative beschäftigen".
Die Abgeordnete Barbara Borchardt (Die Linke) ist Vorsitzende des Petitionsausschusses. Sie sagte gegenüber Nordkurier, dass sie die Initiative unterstütze. Die in der Landesverfassung festgeschriebenen Grundlagen um die Werte zu ergänzen, die die Initiatoren vorschlagen, halte sie für notwendig und hilfreich. "Zum einen ist das eine deutliche, unbefristete Orientierung für das gesellschaftliche Zusammenleben. Zum anderen kann davon ausgehend die Landesgesetzgebung präzisiert werden, die das Versammlungsrecht regelt oder Sicherheits- und Ordnungsfragen betrifft", so Borchardt. Für die Liberalen versicherte der Abgeordnete Toralf Schnur die Unterstützung der Initiative. "Wir unterstützen das Anliegen, wollen es aber in eine juristisch unanfechtbare Form gebracht sehen", sagte er.
Dazu äußerte sich neben etlichen Kollegen auch der Staatsrechtler Wilfried Erbguth von der Uni Rostock. Er betonte die erzieherische Pflicht des Gesetzgebers. Insofern habe die Erweiterung der Landesverfassung im Sinne der Volksinitiative eine Berechtigung. Sie dürfe aber nicht in Rechtsräume des Bundes eindringen. Das gelte etwa für das Strafrecht. Erfolg aber könne die Bundesratsinitiative bescheren, die Brandenburg und Sachsen anstreben und der sich der Nordosten anschließen will. Sie zielt auf eine härtere Bestrafung rechtsextremistischer Straftaten.
Matthias Kubitz, Mitglied des Bundesverstandes der Gewerkschaft der Polizei, sprach davon, dass die Sicherheitskräfte deutlichere Vorgaben des Gesetzgebers in Sachen Rechtsextremismus erwarten, "um ein entschiedeneres Eingreifen möglich zu machen". Mecklenburg-Vorpommern könne hier eine Vorreiterrolle einnehmen. Dazu zählte Kubitz nicht nur die zur Diskussion stehende Ergänzung der Landesverfassung.
SPD-Fraktionschef Volker Schlotmann kündigte gestern in Schwerin an, dass die Landesregierung nach dem Willen der Koalitionsfraktion SPD im Bundesrat die Initiative für ein neues NPD-Verbotsverfahren ergreifen soll. Über einen entsprechenden Landtagsantrag werde die Fraktion heute beraten. Regierungspartner CDU hatte sich kürzlich ebenfalls positiv zu einem neuerlichen Anlauf für ein Verbotsverfahren geäußert.
Nordkurier
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