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NPD will Recht auf G8-Protest einklagen

Neonazis dürfen laut einem Gerichtsbeschluss nicht in Schwerin und Ludwigslust gegen den G8-Gipfel aufmarschieren. Die NPD will nun das Bundes-Verfassungsgericht anrufen.

03.06.2007

Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat einen für heute in Schwerin geplanten NPD-Aufmarsch gegen den G8-Gipfel verboten. In Rostock dürfen dagegen am Vormittag Globalisierungskritiker gegen den Gipfel im Ostseebad Heiligendamm protestieren. Die Nacht vor der Großdemonstration, zu der rund 100.000 Teilmehmer erwartet werden, blieb laut der Polizei ruhig.

Mit ihrem Beschluss gegen den NPD-Aufmarsch bestätigten die Richter in Greifswald zumindest teilweise ein von der Stadt ausgesprochenes Versammlungsverbot für die Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns. Auch die angekündigte Gegendemonstration eines Antifa-Bündnisses darf nicht stattfinden, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) am frühen Samstagmorgen mit.

Die rechtsextreme Partei kündigte auf ihrer Internetseite an, dass sie umgehend beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage gegen die Verbote einreichen werde. Zwei Veranstaltungen eines SPD-Ortsvereins sowie des Schweriner Jugendrings erlaubten die Richter allerdings und wiesen die entsprechenden Beschwerden zurück.

Das Gericht bestätigte zudem das vom Verwaltungsgericht Schwerin erlassene Verbot gegen einen NPD- Aufmarsch in Ludwigslust. Die Beschlüsse des OVG sind rechtskräftig. Die Stadt Schwerin hatte die Kundgebungen der NPD und drei Gegenveranstaltungen wegen «polizeilichen Notstands» verboten. Das Verwaltungsgericht hob das Verbot unter Auflagen wieder auf.

Dagegen legte die Stadt Beschwerde beim OVG ein. Die öffentliche Sicherheit sei im Falle einer Genehmigung akut gefährdet, weil zu wenige Polizisten bereitstanden. Die Richter folgten dieser Argumentation. Die geplante NPD Veranstaltung berge die Gefahr von gewalttätigen Zusammenstößen, heißt es in dem Beschluss. Angesichts der Lageeinschätzung der Polizei seien die Risiken «wegen des hohen Kräfteeinsatzes im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel nicht beherrschbar». Die Gegendemo eines Antifa-Bündnisses sei zudem ein «ein Magnet für gewaltbereite Personen aus der linken Szene».

NPD ruft Mitglieder zum Protest auf

Auf ihrer Internetseite forderte die NPD unterdessen ihre Mitglieder auf, sich trotz der Verbote auf den Weg zu machen. «Wir sind guter Dinge, dass das Bundesverfassungsgericht in unserem Sinne entscheiden wird», heißt es in einer Erklärung. NPD-Generalsekretär Peter Marx hatte bereits am Freitag angekündigt, im Falle eines Verbots, Karlsruhe anzurufen. «Wir werden unsererseits keine Absage erteilen», sagte Marx.

Als Ausweichmöglichkeit hatte die NPD- Landtagsfraktion zudem eine Kundgebung in Ludwigslust angemeldet. Wie das Verwaltungsgericht Schwerin, untersagte das OVG diese Veranstaltung. Die Polizei will bereits an Kontrollstellen rund um Schwerin anreisende Demonstranten abweisen.

Das OVG erlaubte unter strengen Auflagen in einem ebenfalls am Samstag veröffentlichten Beschluss eine Mahnwache vor dem Sperrzaun um das Gelände des G8-Gipfels in Heiligendamm. Die Rostocker Polizei hatte gegen eine Erlaubnis des Verwaltungsgerichts Schwerin Beschwerde eingelegt.

Das OVG wies diese zurück, verschärfte aber die Auflagen für die Kundgebung. So dürfen maximal 15 Menschen an der Veranstaltung teilnehmen, zudem müssen die Teilnehmer 24 Stunden vor Beginn namentlich bei der Polizei anmelden. Die Mahnwache darf nicht näher als 200 Meter an den Sperrzaun heranrücken und muss mindestens 100 Meter von der Straße entfernt sein.

Zudem habe die Polizei das Recht, am Ort weitere Einzelheiten selbst zu regeln. Die Mahnwache soll Dienstag am Osteingang des Gipfelgeländes stattfinden.

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