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Bleiberecht mit Arbeitszwang
Kabinett beschließt neue Zuwanderungsregeln
29.03.2007
Berlin (dpa/zvs) • Monatelang haben Union und SPD gestritten, jetzt hat das Bundeskabinett gestern eine Reform des Zuwanderungsrechts auf den Weg gebracht. Im Zentrum des knapp 500 Seiten starken Gesetzentwurfs stehen Bleiberechts-Regeln für langjährig geduldete Ausländer sowie neue Vorschriften für den Ehegattennachzug. Die wichtigsten Neuregelungen:
Bleiberecht: In Deutschland leben 170 000 Ausländer, die nur geduldet werden. Mehrere zehntausend Betroffene sollen nun einen festen Aufenthaltstitel bekommen - unter bestimmten Bedingungen:
Angehörige von Familien müssen sechs Jahre hier gelebt haben, Alleinstehende acht Jahre. Sie müssen ausreichend deutsch sprechen und dürfen nicht straffällig geworden sein. Nach vier Jahren Aufenthalt erhalten geduldete Ausländer einen gleichrangigen Arbeitsmarktzugang. Voraussetzung für eine Verlängerung des Aufenthaltstitels über 2009 hinaus ist eine Arbeitsstelle: Zum 31. Dezember 2009 muss der Ausländer in den zurückliegenden 30 Monaten seinen Lebensunterhalt überwiegend selbst gesichert haben. Zudem muss er vom 1. Januar 2010 an einen Dauerarbeitsplatz haben. Die Bleibeberechtigten bekommen keine höheren Sozialleistungen als bisher.
Ehegattennachzug: Beim Ehegattennachzug soll für beide Ehegatten ein Mindestalter von 18 Jahren gelten, zudem müssen einfache deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Damit will die Bundesregierung Zwangs- und Scheinehen wirksamer bekämpfen. Bei Zuzug aus Ländern wie den USA oder Japan müssen keine Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Zudem gibt es Ausnahmen für Hochqualifizierte und Firmengründer.
Integrationskurse: Arbeitslosengeld-II-Empfänger sollen zu Integrationskursen verpflichtet werden. Bei nicht ordnungsgemäßer Teilnahme wird das ALG II um 30 Prozent gekürzt. Darüber hinaus müssen "Integrationsverweigerer" mit Bußgeldern rechnen.
Innere Sicherheit: Bei Anträgen auf Visa mit einer Dauer von mehr als drei Monaten sollen künftig Fingerabdrücke genommen werden.
Einbürgerung: Einbürgerungsverfahren werden vereinheitlicht. Bewerber müssen Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen.
Arbeitsmarkt: Die Hürden für Ausländer, die in Deutschland investieren und Arbeitsplätze schaffen wollen, werden gesenkt: Die Mindestinvestitionssumme wird auf eine halbe Million Euro und die Zahl der zu schaffenden Arbeitsplätze auf fünf halbiert.
Schweriner Volkszeitung
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