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Gericht verurteilt zwei Neonazis zu Freiheitsstrafen

25.11.2006

Von Siegfried Denzel

Ostvorpommern. Zu vier beziehungsweise sechs Monaten Freiheitsstrafe sowie zu je 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit hat das Wolgaster Amtsgericht zwei Neonazis aus Stralsund verurteilt; die Haft setzte Richter Konstantin Tränkmann für beide Angeklagten zur Bewährung aus.

Tränkmann hielt die 32- beziehungsweise 29-jährigen Beschuldigten für überführt, im Januar in einem Triebwagen der Usedomer Bäderbahn eine kurz zuvor in Polen gekaufte Hakenkreuzfahne geschwenkt und lautstark "Sieg Heil!" gerufen zu haben. Während die Neonazis die Vorwürfe relativieren wollten - sie hätten im Waggon lediglich die Fahne entrollt, um Preisetiketten zu entfernen -, schenkte das Gericht einem aus Berlin als Zeuge angereisten Arzt und Journalisten mehr Glauben: Die jungen Stralsunder hätten keineswegs Preisetiketten entfernt, sondern die Fahne "für alle sichtbar hochgehalten" und rechte Parolen gerufen. Er beschrieb die Situation im Zug als "erschreckend und beängstigend"; während einige Fahrgäste offenbar eingeschüchtert reagierten, hätten andere sogar Zustimmung signalisiert. Nach dem Verlassen der UBB hatte der Berliner die Polizei benachrichtigt. Diese ermittelte schnell die bereits einschlägig vorbestraften Stralsunder.

Unterdessen muss sich am kommenden Dienstag der frühere Kreisvorsitzende der rechtsextremen NPD, Christian Deichen, ebenfalls vor dem Wolgaster Amtsgericht verantworten: Er soll als Webmaster des NPD-Kreisverbandes Links veröffentlicht haben zu Webseiten, auf denen der Holocaust geleugnet und zur Ermordnung von Ausländern und Juden aufgerufen wird. Die Staatsanwaltschaft Stralsund hält ihm Volksverhetzung vor.

In einem weiteren Verfahren hat das Wolgaster Amtsgericht gegen zwei Punker wegen Nötigung jugendrichterliche Ermahnungen ausgesprochen; ein dritter wurde freigesprochen. Laut Anklage sollen die drei das Schaffnerabteil eines Personenzuges "geentert" und mit Hilfe ihres "Ghettoblasters" über den Zuglautsprecher ihre spezielle Musik "gesendet" haben. Nicht klären konnte das Gericht die tatsächlichen Vorgänge im Zug; der Schaffner fühlte sich von den Punks angegriffen, was diese verneinten. Unstrittig schien jedoch, dass zwei der Angeklagten nach dem Verlassen des Zugs in Ferdinandshof die Türen offengehalten und die Bahn dadurch am Weiterfahren gehindert haben.

Nordkurier-Anklam

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