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NPD-Chef droht Entzug der Immunität

Gegen den Abgeordneten Stefan Köster läuft ein Verfahren wegen Körperverletzung. Das zuständige Landgericht in Schleswig-Hostein will jetzt seine Immunität aufheben lassen.

14.10.2006

Schwerin (OZ). Das Landgericht Itzehoe will die Immunität des NPD-Landesvorsitzenden und künftigen Schweriner Landtagsabgeordneten Stefan Köster aufheben lassen. Hintergrund: Das schleswig-holsteinische Amtsgericht hatte den NPD-Mann wegen schwerer Körperverletzung im Mai dieses Jahres zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten, der Zahlung von 500 Euro Schmerzensgeld sowie 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Das Gericht sah es seinerzeit als erwiesen an, dass Köster zusammen mit Ingo Strawitz, stellvertretender NPD-Landeschef in Schleswig-Holstein, sowie einem weiteren Funktionär am Rande eines NPD-Landesparteitages im Dezember 2004 in Steinburg eine Demonstrantin zusammengeschlagen hatte. Köster und die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt.

Als Landtagsabgeordneter genießt Köster mit Beginn der konstituierenden Sitzung des neuen Landtages am Montag Immunität. Köster erklärte gestern in Schwerin, er habe sein Mandat bereits angenommen. "Damit kann das Verfahren gegen Köster ohne Aufhebung der Immunität nicht weiter bearbeitet werden", erklärte ein Gerichtssprecher in Itzehoe.

Angesprochen auf den Vorstoß des Gerichtes, sagte Köster, er wolle sich nicht zu einem laufenden Verfahren äußern. Nur so viel: "Ich habe nie behauptet, dass ich die Frau getreten habe." Der NPD-Funktionär betonte, sich "nur verteidigt" zu haben. Köster ist einer von insgesamt sechs NPD-Landtagsabgeordneten, die im Landtag sitzen werden. Die NPD hatte bei der Wahl am 17. September knapp 60 000 Stimmen erreicht und bildet damit die kleinste Fraktion.

Ein Mitarbeiter Kösters muss indes für neun Monate ins Gefängnis. Der NPD-Ordner hatte bei derselben Demonstration im Dezember 2004 einen am Boden liegenden Mann mit Füßen getreten. Das Landgericht Itzehoe bestätigte nun den Schuldspruch in Zweiter Instanz und verwarf damit die Berufung des Angeklagten. Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) hatte am Mittwoch erklärt, dass in den kommenden Wochen zwei weitere Fälle erwartet würden, in denen es um die Aufhebung der Immunität von Landtagsabgeordneten gehe. Ob es sich dabei ebenfalls um NPD-Abgeordnete handelt, wollte Bretschneider nicht bestätigen.

Unterdessen kritisierte die NPD gestern auf einer Pressekonferenz die geplante Änderung des Abgeordnetengesetzes. Man behalte sich vor, eine Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht anzustrengen, so Fraktionsgeschäftsführer Peter Marx. "Hier soll eine Entscheidung zum Nachteil der NPD durchgepeitscht werden", sagte der designierte NPD-Fraktionschef Udo Pastörs. Bretschneider hatte angekündigt, die Fraktionsfinanzierung zu ändern sowie die Vorlagepflicht von polizeilichen Führungszeugnissen bei der Einstellung von Fraktions- und Wahlkreismitarbeitern einführen zu wollen. Laut NPD ist eine solche Gesetzesinitiative erst nach der ersten Sitzung des Landtages möglich.

JÖRG KÖPKE

Ostseezeitung

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