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Skinheads ohne Stiefel

Neuer Erlass zum Umgang mit Gewalt an Schulen in MV

29.09.2006

Güstrow (Von Thomas Znoyek) - Mit Schuljahresbeginn ist eine neue Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Gewaltvorfällen an öffentlichen Schulen in Kraft. Schule hat die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass kein Schüler und Lehrer während seiner Schulzeit physisch oder psychisch zu Schaden kommt. Getreu diesem Motto wurden neben dem Verbot von Waffen jeglicher Art nun auch Springerstiefel und Schuhe mit Stahlkappen in die Liste der an Schulen verbotenenen Gegenstände aufgenommen.

Neu ist auch, dass eine Meldung an die zuständige Schulaufsicht und an das Ministerium zu erfolgen hat, bei einem akuten Gewaltvorfall, bei fremdenfeindlich extremistischen Äußerungen und politisch orientierten Straftaten. Dazu sind Meldeformulare auszufüllen und einzureichen.

Unsicherheit herrscht bei vielen Lehrern beim Erkennen verbotenen rechtsextremer Zeichen und Symbolik.

Wie gehen Schulleiter mit diesem neuen Erlass um? "Wir haben mit Schuljahresbeginn unsere Hausordnung in mehreren Punkten erweitert", sagt Heinz Thunecke von der Beruflichen Schule Güstrow (HIS). "Neben dem Stahlkappenverbot sind die Lehrer berechtigt, den Schülern Waffen jeglicher Art abzunehmen. Die Hausordnung wurde den Schülern und Azubis erläutert und von ihnen unterschrieben. Ein wiederholter Verstoß kann zu einer Suspendierung vom Unterricht führen." In der Regionalen Schule Jördenstorf geht man dieses Thema erst noch an. "Dazu erfolgt im Oktober eine Dienstberatung, wo mit den Lehrern über eine Erweiterung der Hausordnung beraten wird", erklärt Schulleiter Hans-Ulrich Pabusch. "Bei uns sind noch keine Schüler mit Springerstiefeln auffällig geworden."

Schweriner Volkszeitung-Güstrow

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