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Ostseesparkasse Rostock muss NPD-Konto vorläufig weiterführen
31.08.2006
Rostock/MVr - Die Ostseesparkasse (OSPA) Rostock muss ein Girokonto des NPD-Kreisverbandes der Hansestadt trotz fristloser Kündigung vorläufig weiterführen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Rostock erließ heute eine einstweilige Verfügung gegen die Kündigung (AZ: 1 U 116/06).
Für das Gericht sei es ein wesentlicher Gesichtspunkt, dass die NPD keine verbotene politische Partei sei. Ihre Tätigkeit dürfe nicht behindert werden, solange die Partei nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten sei. "Das Urteil hat nichts mit Sympathie oder Antipathie zu tun. (...) Wenn es danach ginge, könnten wir den Laden gleich zumachen", sagte der Vorsitzende Richter, Wolfgang Hillmann. Das OLG habe nicht zu bewerten, ob die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolge.
Das Landgericht hatte im Juni die Kontokündigung als rechtens betrachtet, da die NPD das Konto trotz Aufforderung zur Unterlassung als Spendenkonto angegeben hatte. Durch die Führung eines Spendenkontos könne nach OSPA-Ansicht der Eindruck entstehen, es gebe eine gewisse Nähe mit der NPD. Dies war nach OLG-Ansicht kein sachgerechter Grund für eine Kündigung. Vielmehr sei die Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts an die Grundrechte gebunden und müsse alle Parteien gleich behandeln. "Auch wenn ihr die mögliche Zielsetzung der NPD nicht gefällt", fügte Hillmann hinzu. Das OLG bezweifelte ferner, dass die Führung eines NPD-Kontos zu einem Imageschaden der OSPA führe.
MVregio
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