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Gericht genehmigt Aufmarsch
28.04.2005
Neustrelitz (GR). Das Verwaltungsgericht Greifswald hat das für morgen in Neustrelitz am Glambecker See geplante "Totengedenken" offensichtlich rechtsextremer Kräfte unter Auflagen erlaubt. Die Kammer hebt damit das von der Landrätin verhängte Verbot (der Nordkurier berichtete) auf. Gründe für ein vollständiges Verbot lägen nicht vor. Es gebe auch keinen Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung im Zusammenhang mit dem Todestag Hitlers stehe.
Inzwischen hat die PDS morgen zwischen 16 und 16.30 Uhr an gleicher Stelle am Kugelspringbrunnen am Glambecker See eine Kundgebung "gegen die Verfälschung der Geschichte durch die Neofaschisten" angekündigt. Die Bürger sollten zeigen, "dass sie den braunen Spuk in ihrer Stadt nicht wollen".
Nordkurier-Neustrelitz
Kommunen hilflos gegenüber Nazi-Demos
28.04.2005
Verwaltungsgericht genehmigte Aufmarsch von Neonazis in Neustrelitz. Die Verbots-Begründung des Landkreises reichte nicht aus.
Neustrelitz/Schwerin (OZ) Der Landkreis Mecklenburg-Strelitz ist mit dem Verbot gegen einen Aufzug von Rechten morgen in Neustrelitz gescheitert. Die Verfügung rechtfertige nicht einen derart weit reichenden Eingriff in die Grundrechte des Antragstellers, teilte das Gericht gestern mit. Es erteilte jedoch für den Aufzug erhebliche Auflagen beim Mitführen von Fahnen und Lautsprechern und untersagte das Tragen von Uniformen.
"Wir akzeptieren das Urteil des Gerichts", sagt Aurel Enders, Sprecher des Landkreises Mecklenburg-Strelitz. Darin unterscheidet sich der Landkreis im Vorgehen vom Landkreis Ostvorpommern, der vor zwei Wochen gegen einen ähnlichen Beschluss Beschwerde einlegte. Der Fall kam vor das Bundesverfassungsgericht, das einen Aufmarsch in Ahlbeck genehmigte. Die Rechten feierten das als Erfolg. weiterlesen
Ostseezeitung
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