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Jurist: Versammlungsverbot für Nazis schwieriger denn je

26.03.2005

Schweriner Innenministerium sucht besonders schützenswerte Orte


Von unserem Korrespondenten Michael Seidel

Schwerin. Jeder Versuch, den Rechtsextremismus einzudämmen, gilt als ehrenwert. Doch die am 11. März vom Bundestag beschlossene Verschärfung des Versammlungsrechts könnte sich nach Ansicht von Experten als "Bärendienst" erweisen.

Der Schweriner Jurist Wolfgang Leist, Autor des Buches "Versammlungsrecht und Rechtsextremismus", hält nach der neuen Gesetzeslage gerade kein Verbot rechtsextremistischer Versammlungen im Land mehr für möglich. Das Gesetz sehe generelle Versammlungsverbote ausdrücklich an "Gedenkstätten von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung" vor, wenn die Würde der Opfer des Nationalsozialismus beeinträchtigt wird. "Nur sind solche Orte in Mecklenburg-Vorpommern nicht erkennbar", meint Leist. Das KZ Wöbbelin (Landkreis Ludwigslust) etwa falle als weitgehend unbekanntes Außenlager so wenig darunter wie die Kriegsgräberstätte auf dem Golm (Usedom). Aber auch als "Verstoß gegen die öffentliche Ordnung" gemäß der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts könnten Aufmärsche jetzt nicht mehr verboten werden: "Weil in dem Moment, wenn der Gesetzgeber eine konkrete Regelung für ausgewählte Orte trifft, die Anwendung der bisher allgemeiner gefassten Rechtsprechung nicht mehr möglich ist", meint der Jurist. Schlimmer noch: Stätten, die Rechtsextremisten als Kult-Ort dienen, könnten gar nicht vor Nazi-Aufmärschen geschützt werden, weil sie keine Gedenkstätten sind. Man könne jetzt zwar eine rechtsextreme Versammlung verbieten, wenn sie "in unerträglicher Weise die Würde der Opfer des Nationalsozialismus verletzt" - etwa durch die Wahl des Ortes oder des Datums. "Das Problem ist aber, dass 98 Prozent der rechten Versammlungen gerade nicht unter diese Kategorie fallen. Auf einer typischen rechten Versammlung lassen die Rechten eben nicht Adolf Hitler hochleben, sondern es geht um Sozialabbau oder den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan."

"Wöbbelin aufnehmen"

Unterdessen arbeitet das Schweriner Innenministerium fieberhaft an einem Landesgesetz, das die besonders schützenswerten Orte definiert. Auf Nordkurier-Anfrage hieß es, man wolle "Hinweise von Kommunen und Experten berücksichtigen". Zu den Experten zählt der Verein Politische Memoriale e.V., der im Auftrag des Bildungsministeriums die Gedenkstättenarbeit im Land betreibt. Vereinschef Matthias Pfüller sieht das von Leist aufgeworfene Problem noch unter anderem Aspekt: "Diese willkürliche Unterteilung in historisch bedeutsame und weniger bedeutende Gedenkstätten entwertet ja letztere", moniert er.

Seine Bedenken hat Pfüller Innenminister Gottfried Timm (SPD) auch mitgeteilt - bisher ohne Reaktion. Timm hatte sofort nach dem Bundestagsbeschluss den Golm und Wöbbelin als Orte genannt, die er unter besonderen Schutz stellen will. Ebenso prompt drängte ihn CDU-Innenexperte Armin Jäger zur zügigen Vorlage des Landesgesetzes.

Der SPD-Bundestags-Fraktionsvize Hans-Joachim Hacker aus Schwerin teilt Leists Kritik am Gesetz ebenso wenig. Aus seiner Sicht erfüllt Wöbbelin alle Kriterien. Als Auffanglager mehrerer größerer KZ, in dem Tausende den Tot fanden, reiche seine Bedeutung weit über den Ort und Landkreis hinaus. "Der Landtag wäre gut beraten, wenn er Wöbbelin in den Katalog aufnimmt." Auch ein verfassungsrechtliches Problem sieht der Jurist überhaupt nicht. "Jenseits des besonderen Schutzes bestimmter Orte bleibt ja der bisherige Regelungsgehalt des Paragraf 15 zum Schutz der öffentlichen Ordnung voll erhalten, nur dass hier jeweils der Einzelfall geprüft werden muss."

Nordkurier

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