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Abschiebung bei Nacht und Nebel scheiterte
25.02.2005
Brutal und illegal soll die Ausländerbehörde versucht haben, eine armenische Familie abzuschieben. Die Stadt lehnt eine Stellungnahme ab.
Stralsund - Die Nachtruhe von Sargis und Ruzanna Martirosyan wurde am Montag jäh beendet. Gegen fünf Uhr morgens fuhren mehrere Polizeiwagen vor dem Asylbewerberheim auf dem Dänholm vor, um das Ehepaar und ihre drei kleinen Kinder in deren Heimat Armenien abzuschieben. Obwohl die Mutter zusammenbrach und ins Krankenhaus eingeliefert werden musste, führten die Beamten Ehemann und Kinder ab und transportierten sie zum Hamburger Flughafen. Erst in letzter Minute, kurz vor dem geplanten Abflug, verhinderte eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Greifswald die Abschiebung. Inzwischen sind Vater und Kinder wieder in der Hansestadt.
Das Vorgehen der Stralsunder Ausländerbehörde ist für Joachim Heilborn, den Schweriner Rechtsanwalt der Familie, eine "harte Nummer". Er habe zwar "Verständnis für effektiven Verwaltungsvollzug, aber dass man so über eine Familie herfällt, ist schon jenseits der Grenze". Zudem sei die "Nacht-und-Nebel-Aktion" illegal gewesen, nachdem das Verwaltungsgericht im vergangenen Jahr die Abschiebung vorerst gestoppt hatte. Als politisch Verfolgte habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Armenier zwar nicht anerkannt. Doch weil die 32-jährige Frau bereits seit anderthalb Jahren wegen unterschiedlicher Leiden in Stralsund ärztlich behandelt wird, durfte die amilie vorerst bleiben. Sie befinde sich immer noch in stationärer Behandlung.
Ein ehemaliger Bewohner des Asylbewerberheims - er möchte anonym bleiben, weil er Nachteile für sein eigenes Verfahren befürchtet - bezeichnet die Art und Weise, wie die Abteilung des Ordnungsamtes vorgegangen sei, als "so brutal, dass es kaum zu glauben ist". Die Ereignisse dieser Woche seien kein Einzelfall. Die Mitarbeiter der Behörde hätten der Mutter am Montag zunächst unterstellt, sie simuliere. Erst nachdem eine Ärztin des Gesundheitsamtes grünes Licht gegeben habe, sei ein Krankenwagen gerufen worden. Andere Heimbewohner hätten nicht zusehen dürfen, schildert der Mann weiter. Der Familie sei darüber hinaus kaum Zeit zum Packen eingeräumt worden.
"Eine Stunde", konkretisiert Joachim Heilborn. Allerdings hätten die Polizeibeamten für die fünf Personen, die mittlerweile seit drei Jahren in Deutschland leben, gepackt. Dass die Polizei abgeschobene Asylbewerber in Handschellen abführt, wenn sie den Auftrag zur Festnahme hat, will der Anwalt ihr nicht vorwerfen. In Mecklenburg-Vorpommern sei das üblich " obwohl er die Fluchtgefahr bei einer Familie mit drei Kindern zwischen zwei und elf Jahren als gering einschätzt: "Das muss man sich mal praktisch vorstellen." In Ländern wie Hamburg würden abgelehnte Asylbewerber hingegen ein paar Tage vorher benachrichtigt und zum Flughafen bestellt. Auch innerhalb von M-V handhabten die örtlichen Behörden Abschiebungen sehr unterschiedlich.
Die Stadtverwaltung lehnte eine Stellungnahme zu den Vorwürfen gegen die Abteilung für Ausländer- und Asylantenangelegenheiten ab. Wie ist das übliche Prozedere bei einer Abschiebung? Kommt es dabei häufig zu Problemen, zu Handgreiflichkeiten oder Fluchtversuchen? Wie viele Asylbewerber leben zurzeit in Stralsund? Auf Fragen wie diese - auf Bitte sogar schriftlich eingereicht - gibt es von Stadtsprecher Peter Koslik lediglich die Antwort: "So lange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, äußern wir uns nicht."
Heilborn kann zumindest erklären, warum die Martirosyans in den frühen Morgenstunden abgeholt wurden. Das hänge mit der Abflugzeit zusammen. "Da wird einfach zurückgerechnet." Wie viel Zeit zum Packen gewährt werde, sei nur lapidar geregelt. "Ausreichend", so der Spezialist für Ausländerrecht. Viele abgeschobene Bewerber lebten aber schon lange in Deutschland, acht oder neun Jahre seien keine Seltenheit. In dieser Zeitspanne sammelte sich einiges an Habseligkeiten an, doch 20 Kilogramm Reisegepäck dürften nicht überschritten werden.
Während das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft, ob Asylbewerber in ihrer Heimat beispielsweise politisch verfolgt werden, organisiert das Landesamt für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten die Abschiebung. Die örtliche Ausländerbehörde führt diese nicht nur aus, sondern beurteilt auch, ob andere Gründe gegen eine Abschiebung sprechen. Etwa die Krankheit einer der Betroffenen.
ULRIKE OEHLERS
Ostseezeitung
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