"Schwarze Schar"-Verbot bestandskräftig
Das Verbot der kriminellen Rockergruppierung "Schwarze Schar MC Wismar" und ihrer Unterstützer "Schwarze Jäger MC Wismar" ist bestandskräftig und damit nicht mehr anfechtbar.
Presseschau
Schweriner Volkszeitung vom 13.02.2014
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