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Udo Pastörs geht nach Bewährung in Berufung
17.08.2012
Schwerin Acht Monate Haft auf Bewährung für den stellvertretenden NPD-Bundesvorsitzenden: Udo Pastörs ist gestern vom Amtsgericht Schwerin wegen Verunglimpfung von Opfern der Nazi-
Diktatur und wegen Verleumdung verurteilt worden. Vor etwa zweieinhalb Jahren hatte er im Schweriner Landtag eine Holocaust-Gedenkveranstaltung als "einseitigen Schuldkult" und "Betroffenheitstheater" bezeichnet. Aus Sicht des Gerichts hat er damit die Opfer beschimpft und verächtlich gemacht. Zudem seien die Überlebenden verleumdet worden.
Das Gericht schloss sich mit dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Zudem muss Pastörs 6000 Euro an die Schweriner Bibliothek zahlen, damit diese neue Kinderbücher kaufen kann. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und kündigte nach dem Urteil an, in Berufung zu gehen. Notfalls werde Pastörs bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, sagte sein Anwalt und Fraktionskollege Michael Andrejewski. "Spätestens in Karlsruhe wird das keinen Bestand haben." Er hatte im Plädoyer argumentiert, Pastörs habe den politischen Gegner angegriffen und dessen Motive für die Gedenkveranstaltung infrage gestellt. Fraktions-Chef Pastörs will nach der Entscheidung des Amtsgerichts mit seinem Anwalt prüfen, ob er die Richterin und den Staatsanwalt wegen Verfolgung Unschuldiger anzeigt.
Ostseezeitung
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