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Richter verurteilen Castor-Gegner zu Geldstrafen
11.06.2012
Zwei Castor-Gegner, die einen Atomtransport mit einer spektakulären Protestaktion an den Gleisen stoppten, sind gestern zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Greifswald sprach die 29-Jährige und den 31-Jährigen wegen Nötigung schuldig, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Aktivisten der Umweltorganisation "Robin Wood" müssen jeweils 40 Tagessätze zahlen - sie insgesamt 920 Euro, er 440 Euro. Damit blieb das Gericht unter dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, die wegen Zerstörung fremden Eigentums, Störung des Bahnbetriebs und Nötigung eine Geldstrafe von 3600 Euro verlangt hatte.
Die Psychologin aus Leipzig und der Sozialarbeiter aus Köln hatten sich im Dezember 2010 an den Gleisen vor dem atomaren Zwischenlager in Lubmin angekettet. Sie hielten dadurch den mit vier Castorbehältern beladenen Zug 15 Kilometer vor dem Ziel für sieben Stunden auf. Die Staatsanwaltschaft sprach daraufhin Strafbefehle wegen Zerstörung fremden Eigentums, Störung des Bahnbetriebs und Nötigung aus. Dagegen legten sie Widerspruch ein. Der Sprecher der Umweltorganisation, Daniel Häfner, wertete das Urteil als wichtigen Teilsieg. Zwei von drei Tatvorwürfen seien fallen gelassen worden. Möglicherweise gehen die Anwälte in Berufung, denn bei Nötigung müsse eine konkrete Person betroffen sein. Diese habe aber weder das Gericht noch die Staatsanwaltschaft benennen können. Das Gericht hatte die Vorwürfe der Zerstörung der Bahngleise und der Störung des Bahnbetriebs fallen lassen. Es sei nicht klar, ob die Angeklagten den Betonblock selbst eingebracht hatten, sagte Richter Daniel Wittke.
Schweriner Volkszeitung
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