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Ausnahmezustand in Schwerin?

Sowohl der geplante Nazi-Aufmarsch in Schwerin als auch die Antifa-Demo sind vom Oberverwaltungsgericht verboten worden. Nun klagen beide Parteien vor dem Bundesverfassungsgericht. Eine Entscheidung ist erst am Morgen, kurz vor dem geplanten Beginn der Veranstaltungen, zu erwarten. Zwei bürgerliche Anti-Rechts-Kundgebungen sind jedoch erlaubt.

02.06.2007

Plakat
Antifa-Plakat, 426x600, 81 KB
Karte #4
Karte mit Infos und Stand vom 01. Juni, 533 KB
Trailer
Trailer zum Download als mpg-Datei, 28,6 MB
Man ließ sich Zeit. In den frühen Morgenstunden des 02. Juni, wenige Stunden vor Beginn des geplanten Nazi-Aufmarsches in Schwerin und der angekündigten Antifa-Proteste dagen, entschied das Greifswalder Oberverwaltungsgericht, dass beide Veranstaltungen nicht stattfinden können. Damit widerrief es einen Bescheid des Verwaltungsgerichtes Schwerin von Donnerstag.

Die Ordnungsbehörden der Stadt Schwerin möchten sowohl den geplanten Aufmarsch der NPD als auch die dagegen gerichtete Antifa-Demo sowie zwei bürgerliche Kundgebungen verbieten, weil nicht genügend Polizisten zur Aufrechterhaltung der Sicherheit herangeschafft werden könnten. Während 3.700 Beamte nötig seien, hätte Schwerin nur 2.500 zusammengesammelt bekommen. Während sie 2.500 Nazis erwartet, geht die Polizei von bis zu 4.000 gewaltbereiten Antifas aus.

Dieses Verbot wurde jedoch vom Verwaltungsgericht Schwerin aufgehoben. Stattdessen wurde der NPD, die in ihrem Widerspruch auch eine räumliche Trennung akzeptierte, eine Kundgebung am äußersten Rand der Stadt im Gewerbegebiet Wüstmark zugewiesen, während die Gegenaktionen wie geplant in der City stattfinden sollten. Diese Entfernung, so das Gericht, sei ausreichend, um Gewalttaten zu verhindern.

Dagegen hatten nun wieder die Schweriner Ordnungsbehörden geklagt, die nichtsdestotrotz ein generelles Verbot befürworten. Doch auch die Nazis wollten sich scheinbar nicht damit abfinden, der Antifa die Stadt zu überlassen. Sie hatten angekündigt, gegebenenfalls bis vor das zuständige Bundesgericht zu ziehen. Eine Ausweichdemonstration, die die NPD unterdessen für das Örtchen Ludwigslust bei Schwerin angemeldet hatte, wurde von den zuständigen Behörden unter Verweis auf die gleiche Gefahrenlage wie in der Landeshauptstadt verboten. Auch eine Gegendemo war dort bereits angemeldet worden.

Die Veranstalter/innen der Antifa-Demo klagten unterdessen gegen die Auflagen für ihre Demonstration, die unter anderem Seitentransparente auf eine Länge von 1,50 Meter beschränken oder das Laufen und Springen verbieten wollen. Sie klagen nun auch in Karlsruhe gegen das Verbot ihrer Demonstration.

Mit Entscheidungen der Richter in Karlsruhe, ob nun überhaupt in Schwerin demonstriert werden darf, wird erst am Morgen des 02. Juni gerechnet. Das Antifa-Bündnis Mecklenburg-Vorpommern hofft jedoch, dass die Proteste gegen die Nazis direkt in der Schweriner Innenstadt stattfinden können. Sie rufen deshalb dazu auf, der Taktik von Polizei und Ordnungsämtern um die Verbote nicht auf den Leim zu gehen. Antifas müssen sich jedoch auf Vorkontrollen einstellen, bei denen sie von Schwerin ferngehalten werden sollen. Deshalb wird dringend empfohlen, sich über Infotelefon und WAP-Ticker laufen zu informieren.

Nachtrag von 02.00 Uhr

Das Oberverwaltungsgericht hat zwar den NPD-Aufmarsch und die Antifa-Demo, nicht jedoch die bürgerlichen Anti-Rechts-Kundgebungen verboten. Sollte das Verbot der Antifa-Demo also auch in Karlsruhe Bestand haben, mobilisiert das Antifa-Bündnis zu den Kundgebungen des Bürgerbündnisses am Pfaffenteich und der SPD am Schweriner Schloss.

Infos

Antifa-Demo: 10 Uhr, Pfaffenteich
Ermittlungsausschuss: 038204-768111
Infotelefon: 0178-1536123
WAP-Ticker: http://ticker.hopto.org

Links

"Stop the Nazi Demonstration"
Sonderseite gegen die Nazi-Demo und zur Antifa-Action
http://schwerin.blogsport.de/

::Action::

Die neuen Kreistage und die neuen Nazis
Infoveranstaltung
06.02., Café Median Rostock

Dresden Nazifrei 2012!
Infoveranstaltung
08.02., AJZ Neubrandenburg

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