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Juristische Schritte gegen Polizeieinsatz

Rostocker Antifa-Bündnis rät Betroffenen nach Polizeieinsatz am 1. Mai zu juristischen Schritten - Deutliche Kritik an Unverhältnismäßigkeit - Berichte sollen gesammelt werden

03.05.2006

Eine Pressemitteilung des Antifaschistischen Aktionsbündnis 1. Mai von heute.

Nach dem überzogenen Einsatz der Polizei am 1. Mai in Rostock hat das Antifaschistische Aktionsbündnis 1. Mai alle Betroffenen dazu aufgerufen, juristische Schritte gegen die erfahrene Behandlung einzuleiten. Mehr als 100 Menschen wurden anläßlich von Protesten gegen einen Neonazi-Aufmarsch festgenommen, elementare Rechte verweigert.

"Der Polizeieinsatz am 1. Mai war offensichtlich unverhältnismäßig", kritisiert Lea Große, Pressesprecherin des Antifaschistischen Aktionsbündnis 1. Mai. "Es kann nicht sein, dass die Polizei die Grundrechte von mehreren Tausend Menschen erheblich einschränkt, nur um einem Haufen Neonazis seine menschenverachtende Hetze zu gestatten. Wenn die Polizei darüber hinaus jene, die friedlich demonstrieren wollen, festnimmt und ihnen elementare Rechte über lange Zeit verweigert, bewegt sie sich selber hart an der Grenze der Legalität."

Das Antifa-Bündnis hat nun dazu aufgerufen, Berichte von Betroffenen und Beobachtern der Polizeiübergriffe zu sammeln. Zusammen mit den Betroffenen prüft es bereits juristische Schritte, bietet Beratung und die Vermittlung von Anwälten an. Besonders wichtig ist es dem Bündnis, dass Verletzte sich mit ihm in Verbindung setzen. So soll es laut Augenzeugenberichten, Anrufen beim Infotelefon und Polizeiberichten im Verlauf des Tages zu schweren Verletzungen - Rippen-, Bein-, Hand- und Nasenbeinbrüchen - gekommen sein. Diese gilt es nun zu bestätigen und zu dokumentieren.

Betroffene von Ingewahrsamnahmen wurden bis in die frühen Morgenstunden des 2. Mais von der Polizei in Waldeck, mehrere Kilometer vor der Stadtgrenze Rostocks, festgehalten. Laut Berichten durften einige über Stunden ohne Angaben von Gründen nicht telefonieren, so dass es mitunter Minderjährigen lange nicht möglich gewesen ist, ihre Eltern zu erreichen. Die Behandlung der Betroffenen war unkoordiniert; Anwälten war es manchmal stundenlang nicht möglich, über den Verbleib ihrer Mandanten zu erfahren, oder Auskünfte waren offensichtlich falsch. Beinahe alle in Gewahrsam Genommenen wurden erkennungsdienstlich behandelt, ohne dass oftmals ein konkreter Tatvorwurf gemacht werden konnte.

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