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Sozialprognose Neonazi

Neonazis konnten in der vergangenen Woche bei Torgelow feiern, ohne dass die Polizei einschritt. Wenige Tage später wurden mehrere Rechtsradikale nach einem Überfall auf einen Punk zu milden Strafen verurteilt oder freigesprochen, da sie günstige Sozialprognosen aufwiesen. Zwei Beispiele für den rechten Alltag im Osten des Bundeslandes.

04.04.2005

"Nein zum Asylantenheim!!!" steht auf dem Transparent. Und wo drei Ausrufezeichen verwendet werden, da wird auch gebrüllt. Einer der Parolen rufenden Neonazis, die am 03. Juli 2004 durch Ueckermünde zogen, ist Henrik Schieferer. Der ehemalige Anmelder der rechtsradikalen Internetseite keine-agenda2010.de war an einem Überfall auf einen Proberaum nicht-rechter Jugendlicher in Torgelow im Januar 2002 beteiligt, bei dem ein Punk schwer verletzt wurde. Doch eine rechtsradikale Motivation konnte die Richterin des Amtsgerichts Ueckermünde, an dem die Tat in der letzten Woche verhandelt wurde, nicht erkennen.

Schieferer, der in dem Prozeß nur als Zeuge vernommen wurde, drang mit seinen Kameraden in den Proberaum ein, als eine kleine Gruppe Anwesender dort einen Geburtstag feierten. Die Eingänge hatten sie aus Angst vor Rechten verschlossen. Eine berechtigte Sorge: Nachdem die Gruppe von Neonazis eine Scheibe eingeschlagen und sich Zutritt zu den Räumlichkeiten verschafft hatte, nahm sie sich einen ihnen bekannten Punk vor. Das Opfer wurde wiederholt verprügelt, es bekam Schläge und Tritte ab.

Es war nicht das erste Mal. Der Betroffene wurde schon vorher und auch nach dem Überfall von Neonazis bedroht. Mit Erfolg: Inzwischen ist er aus Torgelow weggezogen, lebt in Berlin und befindet sich wegen der Übergriffe in psychologischer Behandlung. Die Täter können sich freuen. Besonders André Dittmann. Nicht-rechte Zeugen berichteten, dass er mit Springerstiefel auf sein Opfer eingetreten hatte. Doch da seine Kameraden das vor Gericht bestritten, wurde er nicht verurteilt. In der Urteilsbegründung steht, dass wegen seiner günstigen Sozialprognose alleine die Verhandlung schon eine erzieherische Maßnahme sei. Auch Dittmann nahm an der Neonazi-Demonstration im nahen Ueckermünde im vergangenen Sommer teil.

Gegen den von der Nebenklage erhobenen Vorwurf einer rechtsradikalen Motivation der Täter verwahrte sich die Richterin jedoch aufs Schärfste. "Sie gehe nicht davon aus, dass an jenem Abend Skinheads in den Probenraum eingestürmt sind," heißt es in der Presse.

Nur wenige Tage vor dem Prozess fand im nahen Torgelow-Holländerei eine Neonazi-Party statt. Zwei Ueckermünder hatten beim örtlichen Bürgermeister den Saal der Gemeinde für eine Geburtstagsfeier angemietet, berichtet der Nordkurier. Als die Polizei jedoch wegen des Krachs vorbeischaute, feierten statt der angekündigten 50 Geburtstagsgäste 150 bis 200 Neonazis aus Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hamburg eine Szene-Party. Die Beamten begnügten sich damit, auf die zu laute Musik hinzuweisen und zogen wieder ab.

Der Polizei habe eine rechtliche Grundlage gefehlt, um die Veranstaltung aufzulösen, rechtfertigte der Leiter der Ueckermünder Dienststelle das unterlassene Vorgehen. Es gibt jedoch eine Vielzahl von Gründen, gegen rechtsradikale Musikveranstaltungen aktiv zu werden, die das Innenministerium des Landes speziell für solche Fälle im sogenannten Konzerterlass zusammengefaßt hat. Im Fall von Torgelow, so scheint es allerdings, wurde nicht einmal danach gesucht.

Es ist ein eindeutiges Bild, das diese zwei Ereignisse der letzten Woche vom Uecker-Randow-Kreis zeichnen: Neonazis, so scheint es, prügeln dort ihre Opfer aus der Region, ohne dafür bestraft zu werden. Im Gegenteil können sie sogar sich und ihre menschenverachtende Gesinnung feiern. Und nicht einmal die Polizei schreitet mehr ein.

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