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17.07.2003
Neue Runde im Stralsunder Polizistenprozess
Stralsund (ddp) Der Stralsunder Prozess um den Tod eines Obdachlosen geht in eine neue Runde. Eine Woche nachdem zwei Polizisten wegen Aussetzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden waren, beantragten Staatsanwaltschaft und Verteidigung gestern Revision.
Er sehe den Tatbestand der Aussetzung mit Todesfolge nicht gegeben, sagte Strafverteidiger Hans-Walter Westphal. Er wolle für die beiden Polizisten eine Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung erreichen. Zum Widerspruch der Staatsanwaltschaft machte das Landgericht Stralsund keine Angaben.
Die 26 und 46 Jahre alten Beamten hatten im Dezember 2002 einen betrunkenen Obdachlosen nach einem Zwischenfall in einem Stralsunder Einkaufsmarkt am Stadtrand ausgesetzt. Nach Angaben eines Sachverständigen war der 35-Jährige etwa sechs Stunden später an Unterkühlung in Verbindung mit einer Alkoholvergiftung gestorben. Das Landgericht war mit seinem Urteil über den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung geblieben.
Ostseezeitung
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