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Sparkasse verweigert NPD-Konto zu Recht
Justiz. Weil der NPD-Kreisverband Ostvorpommern-Greifswald formal gar nicht existiert, hat er auch keinen Anspruch auf ein Konto bei der Sparkasse.
16.06.2010
Von Siegfried Denzel
Ostvorpommern/Greifswald. Die Sparkasse Vorpommern verweigert der rechtsextremen NPD zu Recht die Einrichtung eines Kontos. Zu diesem Ergebnis ist am Dienstag die II. Kammer des Verwaltungsgerichts Greifswald gekommen, die die Klage des NPD-Landesverbandes gegen das Geldinstituts zurückwies. Der Landesverband hatte für den Kreisverband Ostvorpommern-Greifswald geklagt (wir berichteten). Doch letzterer ist nach Einschätzung der Richter formal nicht existent: "Der Kreisverband ist nicht wirksam gegründet", berichtete Gerichtssprecher Arne Tank im Anschluss an die Urteilsverkündung.
Die Ursache: Die örtlichen NPD-Funktionäre haben bei der Gründung offenbar gegen satzungsrechtliche Vorgaben des Landesverbandes verstoßen. "Und wenn ein Verband nicht wirksam gegründet worden ist, kann er auch kein Konto führen", lautet die Begründung des Verwaltungsgerichts.
Im zweiten NPD-Verfahren des Tages bekamen unterdessen die Extremisten Recht: Die II. Kammer erklärte eine bereits am 1. April 2006 von Beamten der Anklamer Polizeidirektion verfügte Auflösung eines als "private Geburtstagsfeier" deklarierten Skinhead-Konzerts in dem "nationalen Wohnprojekt" in Salchow für rechtswidrig. Die Polizei, die seinerzeit die öffentliche Sicherheit gefährdet sah und mit Hinweis auf die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen auflöste, habe den öffentlichen Charakter der Veranstaltung nicht nachweisen können, so das Gericht. Dass unter anderem Hakenkreuze als "Saalschmuck" dienten, war unstrittig. Strafbar wäre dies aber nur dann gewesen, wenn die Veranstalter ein öffentliches Konzert veranstaltet hätten.
Ihr Urteil verbanden die Verwaltungsrichter mit einer Kritik an der Polizeiarbeit: Die Beamten hätten "wenig ermittelt und viel agiert", kommentierte Gerichtssprecher Arne Tank. Die Beweisaufnahme des Gerichts - insgesamt wurden während des bereits im Dezember eröffneten und dann auf gestern vertagten Verfahrens drei Zeugen gehört - konnte diesen Mangel nicht mehr ausgleichen: Die damaligen Teilnehmer bestätigten den vom Veranstalter beteuerten privaten Charakter der Zusammenkunft in Salchow.
Wendt hatte eine sogenannte Feststellungsklage gegen die Polizei erhoben - vier Jahre nach der Veranstaltung lässt sich an der Auflösung ohnehin nichts mehr ändern. Rechtlich möglich scheinen nun aber Schadenersatzansprüche. Allerdings sind die beiden gestern ergangenen Urteile des Verwaltungsgerichts noch nicht rechtskräftig. In beiden Fällen ist die Anrufung des Oberverwaltungsgerichts möglich.
Nordkurier
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