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12.07.2003
Staatsanwalt führt nach Punkten - Auch nach zweitem Verhandlungstag Prozess gegen Klaus Bärtel wieder vertagt
Ludwigslust. Beleidigung wirft die Staatsanwaltschaft Schwerin vor dem Ludwigsluster Amtsgericht dem 65-jährigen Rentner Klaus Bärthel vor. Der Ludwigsluster habe in einem von ihm verfassten Flugblatt Tatsachen behauptet, die unwahr und eindeutige Unterstellungen seien. Eine erste Verhandlungsrunde wurde beendet, um weitere Zeugen zu laden. Aber auch Versuch Nr. 2 konnte den Rechtsstreit nicht beilegen. Am Freitag, dem 18. Juli, 9 Uhr, wird die Verhandlung fortgesetzt.
"Wenn wir hier anfangen zu feilschen..." Was dann passiert, sagt Amtsrichterin Sigrid Müller nicht, aber jeder kann es sich denken. Die sich anbahnende Basar-Atmosphäre würde sich weiter verdichten. 30 Tagessätze stellt Ankläger Thomas Bardenhagen in Aussicht - ausserhalb des Protokolls selbstverständlich. Die Vorsitzende Richterin findet das - natürlich auch ausserhalb des Protokolltextes - "durchaus tatangemessen". Und Verteidiger Ralph Schürmann? Der würde bei 15 Tagessätzen Geldstrafe anfangen, über ein Einlenken nachzudenken. Dann aber müsste das Urteil auf einige wenige Aussagen beschränkt bleiben.
Der zweite Prozesstag hatte bereits mit einem Versuchsballon von Schürmann begonnen. Sein Antrag, die Vorsitzende Richterin in den Zeugenstand zu rufen, kam dem Versuch gleich, sie "abzuschießen", wie Bardenhagen ganz richtig erkannt hatte. Dann wäre der Prozess geplatzt. Richterin Müller sollte aussagen über das, was ihr in einem Verfügungsverfahren als Beisitzende Richterin am Landgerichtes über die Urheberschaft Klaus Bärthels an besagtem Flugblatt zu Ohren gekommen war. Weil nur gerichtsbekannt sein könnte, was auch in der Verhandlung existenziell gesagt worden sei, wie der Verteidiger argumentierte. Abgelehnt! - entscheidet die Richterin nach längerer Beratungspause. Dafür verliest sie die beiden landgerichtlichen Urteile, in denen die Beschwerden Bärthels zu den beiden einstweiligen Verfügungen, die die Verbreitung des Flugblattes untersagen, zurückgewiesen werden.
Inzwischen fährt die Verteidigung weiteres schweres Geschütz auf. Zeuge M. habe die Mitwirkung der VVN an einer Wanderausstellung eingestanden. Und die - die VVN - sei laut Verfassungsschutzbericht von 1999 linksextremistisch. Die Behauptung "Hetzausstellung" durch seinen Mandanten also durchaus zu vertreten. Zu kurz geschlossen, meint der Staatsanwalt. Linke Aktivitäten ja, aber "daraus ist kein zwingender Schluss auf eine Hetzausstellung zu ziehen". Dafür bedürfe es schon stichhaltigerer Beweise.
Die will die Verteidigung liefern und einen weiteren Zeugen hören, um "die Förderung linksextremistischer und illegaler Aktivitäten mit Steuergeldern" im Zebef zu beweisen, wie im Flugblatt behauptet. Ein weiterer Versuch, den Prozess zu verschleppen und irgendwie "im Sande" verlaufen zu lassen. Aber nicht mit diesem Ankläger! Thomas Bardenhagen beweist Stehvermögen. Auch wenn ihm andere Termine auf den Nägel brennen, diese Verhandlung will er zu Ende bringen. Mit Urteil versteht sich. "Und wenn dieser Prozess, warum auch immer, von Ihnen zum Platzen gebracht wird", hatte er angekündigt, "dann wird er anderweitig weitergeführt. Sie haben nichts gewonnen."
Zeugin Johanna G., deren Ladung maßgeblich zur Vertagung nach dem ersten Termin geführt hatte, konnte zum strafrechtlichen Hintergrund eigentlich nicht beitragen. Sie hatte lediglich berichtet, dass die im Flugblatt angegriffene Gruppe "Schüler gegen Rechts" mit legalen Mitteln versucht, ihr Unbehagen über rechtsextremistische Praktiken in "ganz legale Aktionen" münden zu lassen.
Dieter Schmekel
Schweriner Volkszeitung-Ludwigslust
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