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"Altermedia"-Administrator verurteilt

Stralsund: Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Amtsgericht Stralsund bereits im März dieses Jahres den bekannten Neonazi Axel M. als redaktionell Verantwortlichen der deutschen Sektion von "Altermedia" - u.a. wegen Volksverhetzung in zehn Fällen - zu einer Geldstrafe verurteilt.

08.06.2010

Von Maik Baumgärtner

Wie aus einer Antwort der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern (M-V) auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Schwebs (Fraktion DIE LINKE) hervorgeht, wurde am 03. März dieses Jahres ein "redaktionell Verantwortlicher" der neonazistischen Internetplattform "Altermedia" wegen "Volksverhetzung in 10 Fällen, Beleidigung in 2 Fällen sowie Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in 2 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Gewaltdarstellung" zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt. "Altermedia" gilt als eines der bedeutendsten Nachrichtenportale der deutschen Neonazi-Szene, auf dem täglich Medienberichte veröffentlicht und kommentiert werden, wobei in den Beiträgen und Kommentaren "eine radikal antisemitische und neonationalsozialistische Einstellung des oder der Verantwortlichen sowie der Kommentatoren deutlich" wird.

Lesetipp aus dem März 2010: Rechtsextreme sorgen sich um Altermedia

Gerüchte, dass es sich bei dem Verurteilten um den bekannten Neonazi Axel M. aus Stralsund handelt, bestätigte das Amtsgericht Stralsund auf Nachfrage von NPD-BLOG.INFO und teilte weiterhin mit, dass der "Angeklagte [...] gegen das Urteil Berufung eingelegt" habe.

Das ehemalige NPD-Mitglied Axel M. gilt seit 2002, als Verantwortlicher der deutschen Sektion von "Altermedia", was ihm gerichtlich jedoch nie nachgewiesen werden konnte.

Aktuell sind der Landesregierung in M-V "weitere Strafanzeigen bekannt, in denen die Anzeigenerstatter den Verantwortlichen des Internetportals www.altermedia.info im Zusammenhang mit veröffentlichten Artikeln Bedrohung und öffentliche Aufforderung zu Straftaten bzw. Volksverhetzung vorwerfen".

Nachtrag: Bei der Staatsanwaltschaft Stralsund heißt es:

Stralsund, 18.05.2010

Ermittlungsverfahren gegen Axel M. wegen des Verdachts der Volksverhetzung

Ihre Strafanzeige vom 09.01.2010

Sehr geehrter Herr Xxxx

das Ermittlungsverfahren, das zunächst bei der Staatsanwaltschaft Berlin unter dem Aktenzeichen XXX aufgrund Ihrer Anzeige geführt wurde, wurde durch die Staatanwaltschaft Berlin zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Stralsund abgegeben und erhielt hier das Aktenzeichen 5XXX.

Das Ermittlungsverfahren habe ich gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da Verfahrensidentität zu dem Verfahren XXX besteht.

Unter dem oben genannten Aktenzeichen werden umfangreiche Ermittlungen gegen das Internetportal "Altermedia" und ihre Betreiber geführt.

Das Ermittlungsverfahren XXX war daher, da es denselben Verfahrensgegenstand hat, gemäß § 170 Abs.2 StPO wegen Doppelverfolgung einzustellen.

Hochachtungsvoll

XXX

Staatsanwalt

LN

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