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11.07.2003
Polizisten gehen in Revision - Staatsanwalt prüft Urteil im Obdachlosen-Prozess

Stralsund (dpa) Die nach dem Tod eines Obdachlosen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilten Stralsunder Polizisten wollen das Urteil des Landgerichts anfechten. Wie die beiden Verteidiger gestern sagten, werden die Revisionen vorbereitet. Die Polizisten seien nach ihrem damaligen Kenntnisstand davon überzeugt gewesen, rechtmäßig zu handeln, indem sie den Betrunkenen am Stadtrand aussetzten, sagte Kai Westendorf, Verteidiger des 46-jährigen Polizisten.

Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit das Urteil. "Es ist noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden, ob wir in Revision gehen", hieß es. Die Staatsanwaltschaft hatte auf fahrlässige Tötung plädiert und lag mit ihrer Forderung nach Bewährungsstrafen weit unter dem Urteil. Die Polizisten waren am Mittwoch zu Haftstrafen von jeweils drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

Innenminister Gottfried Timm (SPD) zeigte sich überrascht von der Härte des Urteils. Wenn es rechtskräftig wird, werden die Polizisten automatisch aus dem Beamtenverhältnis entlassen.

Schweriner Volkszeitung

11.07.2003
Gerichtsurteil spaltet Gemüter - Nach Polizistenprozess: OZ fragte Stralsunder nach ihrer Meinung

Stralsund (OZ) "Das ist ein klares Signal im Land, dass es keine Menschen zweiter Klasse gibt", kommentiert der PDS-Landtagsabgeordnete Karsten Neumann das Urteil des Landgerichts gegen zwei Stralsunder Polizisten. Sie müssen für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis, weil sie einen betrunkenen Obdachlosen bei bitterer Kälte ausgesetzt hatten. Kurze Zeit später starb der Mann (OZ berichtete).

Wie Neumann weiter sagte, wird "das Urteil vielleicht ein Nachspiel im Landtag haben, wenn sich herausstellt, dass der Innenminister von der Verfahrensweise gewusst oder sie billigend in Kauf genommen hat".

Wilfried Seefeld, der seit 1999 das Obdachlosenheim des DRK leitet, empfindet die Strafe als zu hart. "Ich habe das Gefühl, hier soll ein Exempel statuiert werden. Man muss sich doch auch einmal in die Lage der Polizisten hineinversetzen." Nach seiner Auffassung wäre eine Bewährungsstrafe angemessen gewesen.

Schockzustand gestern bei der Stralsunder Polizeidirektion. Nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft, eine Bewährungsstrafe auszusprechen, hatte niemand mit so einem Urteil gerechnet. Namentlich äußern wollte sich gestern keiner gegenüber unserer Zeitung. Auch im Sozialamt der Stadt fragten wir vergebens nach.

"Eine Bestrafung muss sein", meint dagegen die Stralsunderin Sybille Benecke. "Ich kann einfach nicht verstehen, dass kranke oder wehrlose Menschen einfach weggefahren und dann irgendwo abgeladen werden. Warum hat man den Mann nicht in eine Ausnüchterungszelle oder ins Obdachlosenasyl gebracht?"

Die Leiterin der Verbraucherzentrale gibt aber zu bedenken: "Wenn diese Verfahrensweise üblich war bei der Polizei, muss man fast sagen, dass es zufällig diese beiden getroffen hat. Dann wäre die Strafe sehr hart."

Für den SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Paul-Ferdi Lange steht fest: "Wer fahrlässig mit dem Leben anderer Menschen umgeht, muss in jedem zivilisierten Land mit einer erheblichen Strafe rechnen. Auch wenn die Polizisten oft bis an die physische und psychische Grenze angespannt sind, so ein Verhalten darf nicht toleriert werden. Ob das Urteil angemessen ist, vermag ich nicht zu sagen." Überrascht habe ihn allerdings, dass es über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus ging.

"Eins vorweg, ich finde es überhaupt nicht akzeptabel, hilflose Menschen einfach außerhalb abzusetzen", sagt die Chefin der Stralsunder Mittelstandsvereinigung, Ruth Hildebrand-Lowack. Nach ihrer Ansicht habe das Gericht aber nicht genügend berücksichtigt, dass vorher auch Sanitäter den Ernst der Situation nicht erkannten. "Die Polizisten konnten so vielleicht gar nicht erkennen, wie kritisch die Lage ist." Unverständlich bleibt für die Inhaberin der Bodden-Apotheke im Linden-Center, dass "sich die Dienstherren nicht vor ihre Polizisten stellen. Denn das Aussetzen soll ja wohl allgemeine Praxis gewesen sein."

Wie der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Dirk Schneider-Brinkert, mitteilte, laufen Prüfungen, ob gegen das Urteil Revision eingelegt wird. Dazu ist eine Woche lang Zeit.

ANDREAS LINDENBERG

Ostseezeitung-Stralsund

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