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11.07.2003
Peenemünde: Strafbefehl gegen Demo-Organisator - Verfahren wegen Leugnung des Holocaust
Von unserem Redaktionsmitglied Uwe Reißenweber
Ostvorpommern. Nach einem Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg ist gegen den als Veranstalter des rechten Aufmarsches gegen die Wehrmachtsausstellung in Peenemünde fungierenden Lars Jacobs Strafbefehl wegen Volksverhetzung erlassen worden. Entsprechende Recherchen des Nordkurier bestätigte gestern Oberstaatsanwalt Gerd Zeisler von der Justizbehörde in der Vier-Tore-Stadt. Jacobs ist aus der Neonazi-Szene Rostocks bekannt. Einspruch gegen den Strafbefehl sei erhoben worden.
Die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Neubrandenburg ist für den 29. September angesetzt, sagte Zeisler.
Wie berichtet, will die rechte Szene sowohl in Peenemünde als auch in Wolgast gegen die Ausstellung "Verbrechen der Wehrmacht - Dimensionen des Vernichtungskrieges 1941-1944" demonstrieren. Dabei zeigen sich die unterschiedlichen Szene-Kreise heillos zerstritten. Neben Jacobs gilt eine "IG - Taten statt Worte" aus Wolgast als Veranstalter in Peenemünde, als Versammlungsleiter angekündigt ist der bundesweit ebenfalls einschlägig bekannte Christian Worch.
Anlass für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft war laut Zeisler eine Demonstration im Juli 2001 in Neubrandenburg. Dort soll Jacobs mittels eines Megaphons den Holocaust geleugnet haben - eine Handlung, die der Gesetzgeber unter Paragraph 130/Absatz 3 Strafgesetzbuch als Volksverhetzung ausdrücklich auflistet. Als Strafmaß sind bis zu fünf Jahre Freiheits- oder eine Geldstrafe vorgesehen, erläuterte der Staatsanwalt. Die Ermittlungen haben sich seiner Erklärung nach bis zum Anfang diesen Jahres hingestreckt, da Videos ausgewertet, Zeugen befragt und Einlassungsfristen beachtet werden mussten. Zu Hinweisen, wonach Jacobs Mitglied des amerikanischen Ku-Klux-Klans sei und in den USA an der Waffe ausgebildet werde, konnte Zeisler keine Angaben machen.
Der für die Genehmigung der Demonstration zuständige Landkreis hatte bis gestern offenbar keine Kenntnis von dem Strafbefehl, von dem Vize-Landrat Armin Schönfelder (CDU) von unserer Zeitung erfuhr. Zuvor hatte Jacobs in einer öffentlichen Erklärung verbreitet, dass sich die Behörde "sehr kooperativ" verhalte. Schönfelder wies dies zurück: "Es handelte sich bislang um eine Anhörung. Dazu sind wir nach dem Versammlungsrecht verpflichtet."
Nordkurier-Anklam
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