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10.07.2003
"Das musste ja mal so kommen" - Überraschend hohe Strafe im Obdachlosenprozess: mehr als drei Jahre Haft für Polizisten
Stralsund (ddp/EB) Wegen des Kältetodes eines Obdachlosen müssen zwei Stralsunder Polizisten für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Die Beamten hatten den betrunkenen Mann im Freien ausgesetzt. Mit dem für Prozessbeobachter überraschenden Urteil ging das Landgericht Stralsund weit über das von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafmaß hinaus.
"Das musste ja mal so kommen!" Kopfschüttelnd begrüßte der 41-jährige Betreiber eines Stralsunder Fitness-Studios bei ihm trainierende Polizeibeamte, als der Kältetod eines ausgesetzten Betrunkenen zu Jahresbeginn gerade Stadtgespräch war. Dass es in der Stadt so genannte Ortsverbringungen gab, wusste selbst er. Schon acht Jahre zuvor, so gab er jetzt im Prozess gegen zwei Polizisten vor dem Stralsunder Landgericht an, habe er ein Gespräch mitgehört, in dem sich die Beamten flapsig über derlei Gepflogenheiten unterhielten. Unter ihnen war auch einer der Angeklagten.
Bei eisigem Wind zurückgelassen
Es geschah am 6. Dezember 2002: In einem Einkaufsmarkt griffen die 26 und 46 Jahre alten Polizeibeamten den betrunkenen, aber offenbar noch gut ansprechbaren Obdachlosen Wolfgang H. auf. Zuvor soll der 35-Jährige, gerade erst von einer Alkoholentgiftungskur geflüchtete Mann hinter der Kasse gefallen und mit dem Kopf auf den Fliesenboden aufgeschlagen sein. Ein herbeigerufener Rettungssanitäter stellte angeblich aber keine Auffälligkeiten fest. "Ein Fall für euch", soll er den Polizisten gesagt haben. Die ließen den Mann aber nicht laufen, obwohl er das mehrfach gefordert haben soll. Sie nahmen ihn im Streifenwagen mit. Auf dem Boden sitzend. Damit er nicht das Auto beschmutzt, wenn er sich übergeben sollte.
Am Stadtrand von Stralsund setzten die Beamten den Mann aus und ließen ihn in der Dunkelheit bei zwei Grad und eisigem Wind zurück. Zu dem Zeitpunkt soll er noch einen Alkoholpegel von mindestens 3,6 Promille im Blut gehabt haben. "Frische Luft bekomme einem Betrunkenen in der Regel ja sehr gut", erklärte einer der inzwischen vom Dienst suspendierten Angeklagten vor Gericht. Sechs Stunden später war der Obdachlose tot. Am Morgen danach fand ein Spaziergänger die Leiche. Todesursache laut Gutachter: Unterkühlung im Zusammenhang mit Alkoholvergiftung.
Die Entscheidung des Landgerichts fiel für Prozessbeobachter überraschend klar aus. Beide Angeklagten müssen wegen Aussetzung mit Todesfolge für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Der von der Anklage geforderten Bewährung versagten die Richter ihre Zustimmung. Die im Prozessverlauf meist selbstsicher auftretenden Beamten reagierten schockiert.
War Verhalten der Beamten gängige Praxis?
Immerhin hatten ihre Verteidiger nur drei Stunden zuvor für Freispruch und allenfalls eine Geldstrafe plädiert. Doch das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten den zweifelsfrei gesundheitlich angeschlagenen und hilflosen Mann einer Gefahr ausgesetzt hatten. Der Verteidiger des jüngeren Mandanten kündigte an, gegen das Urteil voraussichtlich in Revision gehen zu wollen.
Der tragische Tod des Obdachlosen hinterlässt eine Reihe ungeklärter Fragen. Vor allem, ob es in Stralsund wirklich gängige Polizeipraxis war, auch hilflose Personen an abgelegenen Orten zurückzulassen, wie es beide Angeklagten angaben und teilweise auch einige Zeugen andeuteten. Schon vor dem Prozess und auch noch während der Verhandlung beeilten sich Polizei und Innenministerium immer wieder zu versichern, dass es sich hier um einen Einzelfall handle. Doch sogar Stralsunds Polizeichef Thomas Laum musste einräumen, dass 20 bis 30 Polizeieinsätze mit hilflosen Personen angeblich nicht mehr eindeutig zu klären seien. Die Dienstbücher gäben das nicht mehr her.
Eine innerdienstliche Richtlinie zum Verbringungsgewahrsam blieb das Innenministerium bis nach Bekanntwerden des tragischen Vorfalls schuldig. Innenminister Gottfried Timm (SPD) hat inzwischen jegliche Art von Ortsverbringung untersagt. Ob es in der Vergangenheit dennoch Fälle gab, das lässt er nun bei allen Polizeidirektionen in Mecklenburg-Vorpommern untersuchen.
Zum Urteil selbst wollte sich das Innenministerium gestern noch nicht äußern. Ein Sprecher gegenüber unserer Zeitung: "Wir warten erst die schriftliche Urteilsbegründung ab."
Schweriner Volkszeitung
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10.07.2003
Willkür gegen Obdachlosen hart bestraft - Zwei Stralsunder Polizisten setzten einen Betrunkenen aus - er erfror. Jetzt wurden sie als Täter zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt.
Stralsund (OZ/ddp/dpa) Drei Jahre und drei Monate Freiheitsentzug. Ohne Bewährung. Mit starrem Blick sinken die beiden Polizisten nach der Urteilsverkündung auf ihre Stühle. Das zahlreich erschienene Publikum, darunter Verwandte, Freunde und Kollegen von Rainer V. (46) und Ronny D. (26), tuschelt. "Das kann doch nicht sein!"
Das Vergehen der Polizisten: Aussetzung mit Todesfolge. Ausführlich begründet Richterin Richterin Birgit Lange-Klepsch die Entscheidung. Ein weiteres Mal wird nun im Saal 14 des Stralsunder Landgerichts erläutert, was sich am Abend des 6. Dezember vergangenen Jahres zugetragen hat. Dass der obdachlose Mann im Sky-Markt am Frankendamm gemeinsam mit einem Kumpel "Korn" trank, dann hinter der Kasse zusammenbrach. Wenige Minuten später waren Sanitäter da. Und Polizisten. Die sollten den Fall "übernehmen", hörten sie vom Rettungsteam. Die Entscheidung der Sanitäter, ob diese den kurz zuvor bewusstlosen Mann nicht besser hätten mitnehmen müssen, lässt die Richterin unkommentiert. "Das will ich jetzt nicht weiter erörtern."
Dass die Beamten den 35-jährigen Wolfgang H. allerdings in ihren Streifenwagen setzten, kann sie nicht nachvollziehen. Denn im Supermarkt "saß der völlig friedlich, machte keine Randale".
Die Polizisten fuhren den Obdachlosen nach Freienlande, ein kleines Dorf vor den Toren der Hansestadt. Hier setzten sie den dünn bekleideten Mann aus. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt und eisigem Wind.
Am nächsten Vormittag fand ein Rentner den leblosen Körper. Der Rechtsmediziner stellte später fest, dass Wolfgang H. zwischen ein und vier Uhr nachts gestorben sein muss. Bereits kurz nach 20 Uhr hatten die Beamten ihn ausgesetzt: An derselben Stelle, an der er dann gefunden wurde. Da hatte er noch einen Blutalkoholwert von 2,85 Promille.
Seit rund 20 Jahren war "Tapete" - so sein Spitzname - alkoholabhängig. Die schlechte körperliche Verfassung hätte den Polizisten auffallen müssen, meint die Richterin. Es hätte auch klar sein müssen, dass Gefahr für Leib und Leben bestand. "Doch die Gefahrenlage wurde in Kauf genommen." Die Tat der Beamten sei eine reine Willkürmaßnahme, um dem Betrunkenen eine Lektion zu erteilen, so die Richterin. "Es gab keinen Grund, den Mann am Stadtrand auszusetzen. Ein Platzverweis hätte gereicht." Einer der Verteidiger kündigte Revision an.
Der tragische Tod des Obdachlosen hinterlässt eine Reihe ungeklärter Fragen. Vor allem, ob es in Stralsund wirklich gängige Polizeipraxis war, hilflose Personen an abgelegenen Orten zurückzulassen, wie es beide Angeklagten und auch Zeugen andeuteten. Innenminister Gottfried Timm (SPD) versicherte wiederholt, es handele sich um einen Einzelfall. Jetzt lässt er prüfen, ob es in der Vergangenheit doch weitere Fälle gab.
DOREEN BREITENFELDT
Ostseezeitung
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