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10.07.2003
Bargeld-Schecks statt Coupons für Asylsuchende - Neue Verordnung des Innenministeriums in Kraft
Von unserem Redaktionsmitglied Antje Wegwerth
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Die geborene Irakerin Emira Fendi kann durch die neue Regelung den Kindern nicht mehr Essen oder Naschsachen kaufen. Sparen wäre vielleicht, wenn sie jetzt Preise vergleichen könne, meint die Asylbewerberin. |
Ostvorpommern. Statt des monatlichen Wertgutscheins haben viele Asylbewerber Ostvorpommerns jetzt erstmals einen Bargeld-Scheck ausgehändigt bekommen. Damit reagierte der Landkreis auf eine entsprechende neue Verordnung des Schweriner Innenministeriums, die landesweit zum ersten Juli in Kraft getreten ist.
Mit dem Bargeld seien die Asylbewerber flexibler, könnten beispielsweise in allen Geschäften einkaufen. Das sei der ausschlaggebende Punkt für die Neuerreglung gewesen, sagte gestern die Sprecherin des Schweriner Innenmisteriums, Marion Ehlers.
Bislang wurde Asylbewerbern nur ein so genanntes Taschengeld bar ausgezahlt. Kinder bis einschließlich 14 Jahre erhielten monatlich 20,45 Euro, ab 15 Jahren gab es dann 40,90 Euro. Dennoch: Nicht alle Asylsuchenden im Landkreis kommen in den Genuss der neuen Regelung: 350 der derzeit 393 berechtigten Männer, Frauen und Kinder erhalten tatsächlich den monatlichen Scheck. Für die verbleibenden 43 liege ein Abschiebebescheid vor, informierte Kreissprecher Christoph Krohn. In einem solchen Fall sieht die Schweriner Verordnung weiterhin nur die Vergabe von Wertgutscheinen vor.
Betrag bleibt gleich
Unter dem Strich haben die 350 Asylbewerber jetzt zwar mehr Bares, aber nicht mehr Geld in der Tasche - auf dem Scheck steht die selbe Summe wie zuvor auf dem Wertgutscheinen. Die so genannten Haushaltsvorständen, was in der Regel Alleinstehende oder Familienväter sind, erhalten 156 Euro, Kinder bis sieben Jahre 94,58 Euro, wer älter als sieben und nicht zum Haushaltsvorstand zählt, bezieht monatlich 138,05 Euro. Auch die Höhe des zusätzlichen Taschengeldes ist beibehalten worden.
Einen generellen Anspruch auf den monatlichen Scheck haben die Asylsuchenden des Landes jedoch nach der neuen Verordnung nicht. Nicht nur im Falle einer bevorstehenden Abschiebung, auch wenn ein Asylbewerber "nachweislich nicht mit Geld umgehen kann", ist der Landkreis berechtigt, den Scheck einzubehalten und statt dessen einen Wertgutschein auszugeben, so Ministeriumssprecherin Marion Ehlers. Mecklenburg-Vorpommern ist eines der letzten Bundesländer, dass sich nun von der Wertgutschein-Regelung verabschiedet hat. Die Coupons waren in der Vergangenheit nicht nur von den Asylbewerbern selbst, sondern auch vom Flüchtlingsrat und verschiedenen Bürgerrechtsorganisationen kritisiert worden.
Nordkurier-Anklam
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