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09.07.2003
Vernehmung von Innenminister Timm beantragt - Gravierende Verstöße der Polizei eingeräumt
Stralsund (ddp). Im Prozess um den Tod eines Obdachlosen in Stralsund hat die Verteidigung die Vernehmung von Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Gottfried Timm (SPD) beantragt. Die Angeklagten hätten seinerzeit davon ausgehen können, dass die so genannte Ortsverbringung von hilflosen Personen von ihrem obersten Dienstherren gebilligt werde, sagte der Verteidiger am Dienstag zur Begründung. Das Landgericht Stralsund wird voraussichtlich noch im Tagesverlauf über die Zulassung des Antrages entscheiden.
Zuvor hatte der Chef der Stralsunder Polizei, Thomas Laum, gravierende Verstöße der Polizei im Umgang mit auffällig gewordenen Betrunkenen eingeräumt. In den vergangenen Jahren habe es "eine Vielzahl" so genannter Ortsverbringungen im Dienstbereich der Polizeidirektion gegeben, sagte der leitende Kriminaldirektor. Laum hatte erst vor etwa zwei Jahren die Leitung der Polizeidirektion übernommen.
Zwar sehe er diese Verfahrensweise durch das Ordnungs- und Sicherheitsgesetz gedeckt, allerdings nur als letzte Maßnahme zur Durchsetzung eines Platzverweises, sagte Laum. Seinen Angaben zufolge war beispielsweise im Februar 2002 ein 16-jähriger Betrunkener nach der Sachbeschädigung eines Verkaufskioskes von Beamten an einer Bushaltestelle ausgesetzt worden. Im Sommer seien drei Jugendliche nach einer Randale während einer öffentlichen Fußballübertragung auf dem Marktplatz in der Nähe von Freienwalde sowie im elf Kilometer entfernten Kummerow ausgesetzt worden. Seinerzeit hätten nicht ausreichend Verwahrungszellen zur Verfügung gestanden, sagte Laum.
Der Vater eines der Betroffenen stellte inzwischen Strafanzeige gegen die Polizei. Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns hat mittlerweile derartige Ortsverbringungen untersagt.
Vor dem Landgericht müssen sich derzeit zwei Polizisten wegen Freiheitsberaubung und Aussetzung verantworten. Die 46 und 26 Jahre alten Beamten sollen im Dezember 2002 nach einem Zwischenfall in einem Einkaufsmarkt einen betrunkenen Obdachlosen am Stadtrand bei Freienwalde ausgesetzt haben. Der 35-Jährige war einen Tag später in unmittelbarer Nähe des Verbringungsortes tot aufgefunden worden. Er soll an Unterkühlung in Verbindung mit Alkoholvergiftung gestorben sein.
Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Mit einem Urteil wird am Freitag gerechnet.
Nordkurier
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09.07.2003
Timm soll als Zeuge im Polizistenprozess aussagen
Stralsund (OZ/ddp/dpa) Im Prozess um den Tod eines Obdachlosen in Stralsund hat die Verteidigung die Vernehmung von Innenminister Gottfried Timm (SPD) beantragt. Die Angeklagten hätten seinerzeit davon ausgehen können, dass die so genannte Ortsverbringung von hilflosen Personen von ihrem obersten Dienstherren gebilligt werde, sagte der Verteidiger gestern zur Begründung.
Der Chef der Stralsunder Polizeidirektion, Thomas Laum, erwähnte 20 bis 30 weitere Fälle, in denen Polizisten sich hilfloser Personen annahmen. Ob dabei ebenfalls Personen an anderen Orten ausgesetzt wurden, könne nicht abschließend geklärt werden. Laum hatte vor etwa zwei Jahren die Leitung der Polizeidirektion übernommen.
Seinen Angaben zufolge war beispielsweise im Februar 2002 ein 16-jähriger Betrunkener nach der Sachbeschädigung eines Verkaufskioskes von Beamten an eine Bushaltestelle gebracht worden. Im Sommer seien drei Jugendliche, die in Stralsund randaliert hatten, nach Freienwalde sowie ins elf Kilometer entfernte Kummerow gebracht worden. Seinerzeit hätten nicht ausreichend Verwahrungszellen zur Verfügung gestanden, so Laum. Der Vater eines der Betroffenen stellte Strafanzeige gegen die Polizei.
Nach dem Prozess meldeten sich das Schweriner Innenministerium und die Polizeidirektion Stralsund zu Wort: Der 16-Jährige sei nicht hilflos gewesen. Eine Gefahr habe nicht bestanden. Das Verfahren im zweiten Fall habe die Staatsanwalt eingestellt, da kein Rechtsverstoß vorlag. Bereits im März habe das Ministerium klarstellende Regeln zum Thema Verbringungsgewahrsam erlassen. Nach dem Tod des Obdachlosen seien Untersuchungen in allen Polizeibehörden angeordnet worden. Danach hätten Beamte niemals hilflose Pesonen ausgesetzt, so Minister Timm.
Bei dem Verfahren müssen sich zwei Polizisten wegen Freiheitsberaubung und Aussetzung verantworten. Die 46 und 26 Jahre alten Beamten sollen im Dezember 2002 einen betrunkenen Obdachlosen am Stadtrand ausgesetzt haben. Der 35-Jährige war einen Tag später tot aufgefunden worden. Er soll an Unterkühlung in Verbindung mit Alkoholvergiftung gestorben sein. Der Prozess wird heute fortgesetzt. Mit einem Urteil wird am Freitag gerechnet.
Ostseezeitung
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09.07.2003
Rechtsmediziner: Tod war nicht natürlich - Heute werden Urteile im Polizistenprozess erwartet
Stralsund (OZ) "Herr L.", sagte der Polizist, der gestern als Zeuge auftrat, "war nie ein Einfacher, er war polizeiunfreundlich." Nun ist Herr L. tot, und vor dem Landgericht haben sich seit dem 26. Juni zwei Polizeibeamte zu verantworten, die den obdachlosen Mann am 6. Dezember 2002 nahe Freienlande ausgesetzt haben sollen. "Ortsverbringung" heißt die Maßnahme im Polizeijargon. Einen Tag später wurde der 35-jährige Obdachlose in Nähe des Aussetzungsortes leblos gefunden: Gestorben an Unterkühlung in Verbindung mit einer Alkoholintoxikation.
Gegen vier Uhr morgens, erklärte ein Rechtsmediziner, sei der Tod eingetreten. Dass der unnatürlich gewesen sei, dafür gebe es mehrere Anhaltspunkte. So sei die Jacke über die Schultern gerutscht, die Leiche lag auf dem Bauch, ein Arm war über dem Rücken verrenkt. Untersuchungen haben ergeben, dass L. kurz vor seinem Tod bewusstlos gewesen sein muss.
Weitere Polizeibeamte gaben wie schon die Angeklagten zu, dass Ortsverbringungen durchaus üblich waren. "Wenn jemand absolut keine Ruhe gibt, wird er ein Stück weiter gebracht." Auch Thomas Laum, Leiter der Stralsunder Polizeidirektion, räumte solche Mittel ein. Nachdem im Winter bekannt wurde, dass zwei Polizisten den Tod eines Menschen verursacht haben sollen, ordnete er umfassende Kontrollen an. Das Ergebnis: Es gab in der Vergangenheit zwar viele Verbringungen, die meisten endeten aber, indem die Betroffenen nach Hause, ins Klinikum oder ins Obdachlosenheim gebracht wurden. Allerdings bei etwa 20 bis 30 Fällen - "genau kann ich mich da nicht festlegen" - seien die Einsätze ungeklärt.
Auch einem weiteren Beamten ist die Ortsverbringung nicht fremd. So wunderte er sich nicht, als seine Kollegen Rainer V. und Ronny D. an jenem Freitag davon sprachen, dass sie sich bei L. für eine Ortsverbringung entschieden hatten. Hellhörig wurde er allerdings, als am nächsten Montag bekannt wurde, dass eben L. der Tote ist. Aber die Angeklagten hätten geschwiegen. "Da dachte ich erst, ich habe mich verhört."
Heute werden die Urteile erwartet.
D. BREITENFELDT
Ostseezeitung-Stralsund
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