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05.07.2003
Flugblatt hat juristisches Nachspiel - Staatsanwalt will Urteil, Verteidiger regt Einstellung an - Verfahren geht in 2. Runde
Ludwigslust Beleidigung wirft die Staatsanwaltschaft Schwerin vor dem Ludwigsluster Amtsgericht dem 65-jährigen Rentner Klaus Bärthel vor. Der Ludwigsluster habe in einem von ihm verfassten Flugblatt Tatsachen behauptet, die unwahr und eindeutige Unterstellungen seien. Zwei einstweilige Verfügungen gegen die Verbreitung des Flugblattes, beantragt von den Betroffenen, gibt es bereits, gegen eine liegt eine Berufung beim Landgericht vor.
Nicken, heftiges Kopfschütteln, ein mitleidiges Lächeln - das ist alles, was der Angeklagte Klaus Bärthel zur Hauptverhandlung beiträgt. "Keine Einlassung durch meinen Mandanten", hatte der Verteidiger zu Beginn des Prozesses erklärt. Dafür redet Rechtsanwalt Schürmann um so mehr. Er macht wahr, was er zu Beginn der Beweisaufnahme angekündigt hat. Wenn die Anklage keine Kompromissbereitschaft signalisiert, sprich Einstellung nach Paragraph 154 zustimmt, was Staatsanwalt Bardenhagen entrüstet ablehnt, wird es "keinen kurzen Prozess geben". Wort für Wort, Satz für Satz, Aussage für Aussage zerpflückt der Verteidiger die Anklage und besagtes Flugblatt, hinterfragt, interpretiert.
Das Flugblatt hatte im August vergangenen Jahres für einigen Wirbel in der Barockstadt gesorgt. Der Unterzeichner Klaus Bärthel - im Landkreis Ludwigslust bekannt als einer der führenden Köpfe der rechtsextremen Szene sowie Anmelder und Veranstalter rechtsgerichteter Demonstrationen - hatte darin u. a. behauptet, im gemeinnützigen Verein "Zentrum für Bildung, Erholung und Freizeit", kurz Zebef, würden "Giftspritzen gegen volkstreue Bürger aufgezogen". Bereits der Titel "Kriminelle Vereinigung in Ludwigslust?" hatte die Aussagetendenz in Großbuchstaben herausgeschrien. Das Fragezeichen war nach dem Lesen für jeden nur noch Staffage. Der Verein fühlte sich beleidigt und beschmutzt, ebenso die kommunale Führung der Stadt. "Das Flugblatt machte imageschädigende Aussagen für die Stadt, deswegen mussten wir dagegen vorgehen", sagt Bürgermeister Hans Jürgen Zimmermann im Zeugenstand. Auch Reinhard Mach, Vorsitzender des angegriffenen Vereins, fühlte sich durch Aussagen in dem Flugblatt beleidigt und diffamiert. Die dritte Anzeige schließlich steuerte ein Vater bei, der die Ehre seiner Tochter in den Dreck getreten sah. In besagter Flugschrift war nämlich eine Gruppierung des Vereins, die sich "Schüler gegen Rechts" nennt - die Tochter ist dort anerkanntes Mitglied - besonders ins Visier geraten. Von dieser Gruppe sollen die bereits genannten Giftspritzen gegen volkstreue Bürger und auch Gewerbetreibende ausgehen - behauptet der Autor.
Und genau das will die Verteidigung weiter hinterfragt sehen. Könnte es nicht sein, dass dort wirklich "mit Steuergeldern politisch in eine Richtung gearbeitet wird", wie im Flugblatt behauptet? Deshalb soll die Tochter des Erstatters der Anzeige in einer weiterführenden Verhandlung befragt werden. "Wenn der Staatsanwalt unbedingt auf ein Urteil besteht", so Verteidiger Schürmann, "dann müssen Umfeld und Kontext des Flugblattes aufgeklärt werden." Bei dem, so ebenfalls der Verteidiger, ja noch nicht einmal feststeht, weil nicht ermittelt, ob und dass es vom Angeklagten auch vertrieben worden ist. An einem Briefkasten, muss auch der Staatsanwalt zugeben, hat bisher niemand den Angeklagten damit gesehen. Bei der Autorschaft allerdings bestehen "keinerlei Zweifel". Zumal sich der Angeklagte in den Anhörungen zu den einstweiligen Verfügungen dazu auch eingelassen hat.
Die sogenannte "Umfeldaufklärung" soll am Mittwoch, 9. Juli, um 13 Uhr im Ludwigsluster Amtsgericht weitergehen. Ob schon oder überhaupt mit Urteil? - eine Vorhersage wäre mehr als spekulativ.
Dieter Schmekel
Schweriner Volkszeitung-Ludwigslust
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