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Ende einer Pannenserie

Hintergrund. Die zweieinhalb Jahre währende juristische Aufarbeitung des Neonaziüberfalls auf Linke ist eine Blamage für Polizei und Staatsanwaltschaft. Nur drei von den etwa 50 Rechtsextremen werden angeklagt, zwei erhalten Bewährungsstrafen, einer bleib

17.03.2010

Von Frank Brunner, Rostock

Das Ende war wie der Anfang. Unter chaotischen Umständen wurde am Dienstag nachmittag am Rostocker Landgericht das Urteil gegen drei Rechtsradikale verkündet, denen vorgeworfen wird, an dem Überfall auf eine Gruppe linker Jugendlicher am 30. Juni 2007 beteiligt gewesen zu sein. Bereits eine Stunde vor Prozeßbeginn drängelten sich etwa 70 Neonazis vor dem Großen Saal des Landgerichts. Bewacht wurden sie von einer Hundertschaft schwerbewaffneter Polizisten, die Übergriffe auf die etwa 50 linken Besucher verhindern konnten. Auch im bis auf den letzten Platz besetzten Raum mußten Beamte die Verhandlung absichern, die erst mit einer Dreiviertelstunde Verspätung beginnen konnte.

Der Vorsitzende Richter verurteilte zwei der Beschuldigten wegen Körperverletzung und Landfriedensbruchs zu Bewährungsstrafen, der dritte Angeklagte wurde freigesprochen. Damit folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Für den Mitarbeiter der Schweriner NPD-Landtagsfraktion Michael Grewe hielt das Gericht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf zwei Jahre Bewährung für angemessen. Der wegen Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen vorbestrafte 25jährige Dennis F. wurde zu einem Jahr verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt in seinem Fall drei Jahre. Dem Beschuldigten Stefan V. sei keine Beteiligung an dem Überfall nachzuweisen. Ob einer der Prozeßbeteiligten Revision gegen das Urteil einlegen wird, blieb am Dienstag nachmittag offen.

In der Urteilsbegründung bestätigte das Gericht im wesentlichen die Aussagen der Opfer. »Der Angeklagte Grewe hat sich besonders durch das Austeilen von Schlägen hervorgetan«, so der Richter am gestrigen neunten Verhandlungstag. Bei Grewe habe es sich um einen besonders schweren Fall von Landfriedensbruch gehandelt, da er als Rädelsführer agiert habe. »Es war keine Notwehrsituation, die diese Gewalt gerechtfertigt hätte«, betont der Richter. Auch die Provokation durch die Linken rechtfertige die Tat nicht. Allerdings sei das zumindest als strafmildernd einzustufen, begründet er die Bewährungsstrafe. Zudem liege der Tatzeitpunkt über zweieinhalb Jahre zurück, seitdem hätten sich die Angeklagten nichts mehr zuschulden kommen lassen. Der Richter betonte mit Blick auf Grewes NPD-Mitgliedschaft, daß die Zugehörigkeit zu einer politischen Gruppierung nicht strafverschärfend gewertet werden dürfe.

Skandal im Gerichtssaal

Eine durchaus erstaunliche Ansicht, denn einer der Anwälte hatte im Gerichtssaal nicht einmal vor einer Verharmlosung von NS-Verbrechen zurückgeschreckt. Gerade einmal eine Minute braucht der Anwalt und NPD-Landtagsabgeordnete Michael Andrejewski für sein bizarres Kunststück, dann sind aus 150 Neonazis hilflose Opfer von Vertreibung und Holocaust geworden: »Das war, wie wenn man zu Juden sagen würde, ihr seid Juden und müßt aus dem Zug raus«, erklärt er. Von einer »Apartheidgesinnung« gegen Rechte spricht Andrejewski. Etwa 70 Menschen sitzen während seines Vortrags im tristen Gerichtssaal an der August-Bebel-Straße - der Richter, Geschworene, Kläger, Nebenkläger, Angeklagte, Verteidiger und Gutachter. Auf den Zuschauerbänken lümmeln zudem zwei Dutzend schwarz gekleidete »Autonome Nationalisten«, bewacht von schwerbewaffneten Polizisten. Da­neben sitzen ebensoviele Linke. Wirklich erstaunt scheint keiner im Raum über diesen Vergleich zu sein. Andrejewskis Verteidigungsrede ist der bis dahin letzte Akt eines äußerst skurrilen Schauspiels, das in der Hansestadt mittlerweile über zweieinhalb Jahre lang aufgeführt wird. Am Dienstag wurde nun das Urteil gesprochen.

Naziüberfall auf dem S-Bahnhof

Selten agierten die Beteiligten in einem Ermittlungs- und Strafverfahren derart dilettantisch wie in diesem Fall. »Zügige und schnelle Aufklärung« hatte Lorenz Caffier (CDU), Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, kurz nach den Krawallen vor zweieinhalb Jahren versprochen. Doch davon ist bis heute wenig zu spüren. Statt dessen untersuchten Kriminalbeamte die Tat so schlampig, das man kaum noch an Nachlässigkeit glauben mag. Zu den weiteren Protagonisten des Stücks gehören außerdem eine desinteressiert wirkende Staatsanwältin, die sich im Gerichtssaal mit einer Nebenrolle begnügt, ein Strafverteidiger, der Prozeßbeobachter einschüchtert, sowie zumindest zeitweise überforderte Anwälte der Nebenkläger. Deren Mandanten werden die Ereignisse des 30. Juni 2007 auch nach dem Richterspruch nicht so schnell vergessen.

Dabei beginnt dieser Tag für die Jugendlichen aus Sachsen und Baden-Würrtemberg gar nicht schlecht. Samstag morgen in der Gemeinde Lärz. Auf dem ehemaligen sowjetischen Militärflugplatz, nur ein paar Kilometer südlich der Müritz, findet wie jedes Jahr das »Fusion-Festival«, ein mehrtägiges Theater- und Musikspektakel statt. Über 30000 Besucher tummeln sich zwischen alten Flugzeughangars, Freiluftbars und Konzertbühnen. Etwa 60, zumeist jüngere Gäste, interessieren sich allerdings mehr für Politik statt Party. Denn nur eine Autostunde entfernt, in Rostock, hat die NPD am Nachmittag eine Kundgebung geplant. Unter dem Motto: »Linken Gewalttätern keinen rechtsfreien Raum geben«, möchte die Partei Solidarität mit einem bei Nazis beliebten Bekleidungsgeschäft East Coast Corner demonstrieren, das in den Wochen zuvor immer wieder Ziel von Anschlägen gewesen ist. Diverse Initiativen haben Proteste angekündigt. An denen will sich ebenso die Gruppe vom »Fusion« beteiligen, unter ihnen auch die späteren Nebenkläger. Mit zwei Bussen fahren die Jugendlichen schließlich Richtung Rostock. Dort herrscht zu dieser Zeit bereits Ausnahmezustand. 2000 Polizisten sollen Auseinandersetzungen zwischen rechten und linken Demonstranten verhindern. Das wissen auch die Aktivisten und deshalb beschließen sie ab Schwaan, einer Kleinstadt gut 20 Kilometer vor Rostock, die S-Bahn zu nehmen, um die Polizeikontrollen zu umgehen.

Gegen Mittag trifft die Reisegruppe am Halte­punkt ein. Etwa zur selben Zeit versammeln sich ein paar Kilometer vor der Station Schwaan rund 150 Rechtsextremisten am Bahnhof Güstrow. Darunter auch Udo Pastörs, NPD-Chef im Schweriner Landtag, und sein Fraktionsmitarbeiter Michael Grewe. Die Truppe ist ebenfalls auf dem Weg zur Demo. Grewe - muskulös und mit sorgfältig gegeltem Haaren - soll als Leiter des Ordnungsdienstes für den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung sorgen. Der 41jährige hat eine lange Karriere in der rechten Szene hinter sich. 1998 verurteilte ihn das Amtsgericht Uelzen wegen unerlaubten Waffenbesitzes, weil er im früheren Jugoslawien eine Maschinenpistole samt Munition gekauft und nach Deutschland geschmuggelt hatte. Mittlerweile ist Grewe in der NPD angekommen und Beisitzer im Landesvorstand Mecklenburg-Vorpommern. Neben ihm steigen auch die wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung vorbestraften NPD-Anhänger Dennis F. und Stefan V. in den Zug. Beamte befinden sich dagegen nicht in der Bahn. Ein fataler Fehler, wie sich herausstellt.

Halb eins hält der Zug in Schwaan und im vorderen Waggon stoßen die zugestiegenen Linken auf sieben NPD-Anhänger, die keinen Platz mehr in dem hinteren Wagen gefunden hatten. Es kommt zu Pöbeleien, die Rechten werden aus dem Abteil gedrängt. Allerdings ohne körperliche Gewalt, wie später die zuständige Staatsanwältin betont. Über das, was sich dann zwei Stationen weiter, auf dem Bahnhof in Pölchow abspielt, existieren zwei Versionen: Sie seien im Waggon von »schwarz vermummten Linksextremisten« gezielt mit Steinen angegriffen worden, behaupten die Rechten. Es sei ein Überfall auf »nationale Bürger« gewesen, der durch »den beherzten Eingriff nationaler Aktivisten verhindert werden konnte«, erklärt die NPD später in einer Stellungnahme. Von einem »neonazistischen Schlägertrupp«, der mit unglaublicher Brutalität vorgegangen ist, spricht dagegen der Tübinger Rechtsanwalt Axel Oswald, der eines der Opfer vertritt. Demnach sind 50 NPD-Anhänger über den Bahnsteig in den vorderen Wagen gestürmt, haben die Linken aus dem Zug geprügelt und selbst am Boden liegende Verletzte weiter mit Fäusten, Flaschen und Holzlatten traktiert. »Ihr kommt hier nicht lebend raus«, hätten die Angreifer gebrüllt, während andere Nazis die Attacke mit Handys filmten. Er sei völlig überrascht gewesen, als mehrere Dutzend, überwiegend mit Thor-Steinar-Shirts und schwarz gekleidete Neonazis, teilweise mit Sonnenbrillen und Tüchern vermummt, von draußen Gleisbettsteine in den S-Bahnzug geworfen hatten und später in die Abteile gedrängt seien, berichtete ein Zeuge auf der Internetseite »Netz gegen Nazis«.

»Krasse Untätigkeit« der Polizei

Vieles spricht für diese Version. Ein Polizeivideo beispielsweise. Als die Einsatzkräfte Pölchow gegen 13 Uhr erreichen, gleicht der Bahnhof einem Schlachtfeld. Mehrere Scheiben des Zuges sind zerstört, der Abteilboden ist mit herausgerissenen Haarbüschel und Blutspritzern bedeckt. In der Nähe des Bahnhofs treffen die Beamten auf alternativ gekleidete, sichtlich traumatisierte Jugendliche. Die angeblich angegriffenen NPD-Anhänger sind dagegen unverletzt. Während Polizisten die Umgebung absuchen, schildert NPD-Fraktionschef Pastörs dem Einsatzleiter seine Sichtweise des Geschehens.

Anscheinend mit Erfolg. Denn die Ermittlungen konzentrieren sich sofort auf die Nazigegner. Viele von denen haben Kopfverletzungen, blutige Lippen oder ein gebrochenes Nasenbein. Noch am Tatort werden ihre Personalien festgestellt. Gegen zwölf Linke leitet die Staatsanwaltschaft schließlich Strafverfahren wegen Sachbeschädigung und Landfriedensbruch ein. Monate später müssen die Untersuchungen eingestellt werden. »Natürlich sind die polizeilichen Ermittlungen nicht optimal verlaufen«, räumt der zuständige Rostocker Oberstaatsanwalt Peter Lückemann vor wenigen Tagen gegenüber junge Welt ein. Es habe einen Anfangsverdacht gegen einige Linke gegeben und nachdem der sich nicht bestätigt habe, seien die Untersuchungen beendet worden. Doch trotz der schwierigen Beweislage habe man die Sache »bestmöglich und juristisch sauber abgearbeitet«, glaubt Lückemann.

Eine Einschätzung, die nicht alle teilen. »Krasse Untätigkeit« wirft der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam der Polizei vor. Adam vertritt einen der Zeugen von Pölchow. »Am 13. August 2007 habe ich die Aussage meines Mandanten an die Rostocker Polizei gefaxt, darauf reagiert hat niemand«, kritisiert er im Gespräch mit jW. Erst auf Nachfrage, vier Monate später, melden sich die Beamten dann doch noch. »Die Vernehmer waren nicht mal in der Lage eine gerichtsfähige Lichtbildmappe vorzulegen«, sagt Adam. Mitte März 2008 wird der Bericht des jungen Mannes schließlich offiziell protokolliert. »Ich mußte regelrecht darauf drängen, daß eine ordentliche Zeugenaussage zustande kommt«, so Adam. Oberstaatsanwalt Lückemann weist die Vorwürfe zurück. »Viele Geschädigte wollten nicht in Erscheinung treten, schalteten Rechtsbeistände ein, die wiederum Akteneinsicht gefordert haben«, erklärt der Strafverfolger die schleppenden Untersuchungen. Zudem sei das Verhalten der Nebenklagevertreter auch »emotional unterlegt« gewesen. Für Rechtsanwalt Adam ein kaum nachvollziehbares Argument. Es sei logisch, daß die Opfer nicht mit Namen und Adressen in den Ermittlungsakten auftauchen möchten, die auch die Verteidiger der Neonazis einsehen können. Er habe der Rostocker Staatsanwaltschaft angeboten, den Zeugen über seine Anwaltskanzlei laden zu lassen. »Bis April 2008 habe ich mit denen darüber gestritten - umsonst - die haben sich darauf nicht eingelassen«, ist der Anwalt bis heute empört.

Dabei sind Adams Befürchtung nicht ganz unberechtigt. »Bis heute versuchen Verteidiger, die Berichterstattung über das Verfahren einzuschränken«, erzählt Nils Behrendt von der »Prozeßgruppe Pölchow«, einer linken Initiative, die die Verhandlung seit Beginn beobachtet. Er meint damit Sven Rathjens. Der bullige Anwalt vertritt Dennis F. und verfaßt nebenbei E-Mails, die durchaus als Drohungen interpretiert werden können. »Ihre Arbeit für die linke Sache in allen Ehren, aber haben Sie sich eigentlich Gedanken gemacht was da auf sie an Schadensersatzforderungen zukommen könnte?!«, schreibt er am 22. Februar 2010 an die Prozeßgruppe. Sein Wohlwollen habe Grenzen und die seien nunmehr erreicht, heißt es an anderer Stelle. Er werde »weiterhin fleißig lesen und Screen­shots machen« und gegebenenfalls Ansprüche für sich und seinen Mandanten durchsetzen. Als Einschüchterung will er die Nachrichten nicht verstanden wissen. Er habe nur »freundliche Hinweise« gegeben, betont Rathjens auf Nachfrage. »Es geht um die vollständige Nennung des Nachnamens meines Mandanten und eine falsche Schilderung von Sachverhalten«, erklärt er gegenüber junge Welt. Um welche Sachverhalte es sich handelt, läßt er allerdings offen. Er wehre sich zudem dagegen als »Handlanger von Nazis« in die rechte Ecke gestellt zu werden. Tatsächlich hatten die Aktivisten behauptet, daß Rathjens' Kanzleikollege Thomas Penneke als »Hausanwalt der Neonaziszene Mecklenburg-Vorpommerns« agiere und einer Burschenschaft angehöre, der Nähe zur extremen Rechten vorgeworfen wird. Beides bestreitet Rathjens nicht. »Es ist schon richtig, daß mein Kollege öfter angeklagte NPD-Mitglieder verteidigt, aber ich übernehme auch andere Mandate«, sagt er. Natürlich habe auch die Prozeßgruppe das Recht, ihre Meinung zu äußern, trotzdem will auch nach dem Urteil er juristische Schritte gegen die Initiative nicht ausschließen.

Polizei kennt Grewe nicht

Im Visier der Rechten stehen auch weiterhin die Opfer des Überfalls. Ende Februar 2009 läßt der Vorsitzende Richter während der Verhandlung das Tatortvideo vorführen. Der Erkenntnisgewinn ist bescheiden. Allerdings nicht für die etwa 20 Neonazis im Zuschauerraum. Denn die schreiben mit, als auf einer riesigen Leinwand Dutzende Linke gezeigt werden, die auf Anordnung der Polizei ihre Personalausweise in die Kamera halten. Daß dabei sämtliche Angaben für alle im Saal gut sichtbar präsentiert werden, irritiert nicht einmal die Anwälte der Opfer. »Die hätten dagegen sofort einschreiten müssen, so etwas darf nicht zugelassen werden«, erklärt Zeugenbeistand Adam. Die Nebenkläger wollen sich dazu nicht äußern. »Ich werde keinerlei Auskunft geben«, so die Leipziger Rechtsanwältin Rita Belter auf Nachfrage. Nichts sagen, möchte sie auch zur Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft.

Die beginnen immerhin zehn Monate nach dem Übergriff mit der Suche nach dem mutmaßlichen Haupttäter. Am 7. April 2008 veröffentlichen die Rostocker Behörden das Foto eines angeblich unbekannten Mannes und bitten um Mithilfe der Bevölkerung bei der Identifizierung. Die Aktion entpuppt sich als peinlicher Fauxpas. Denn das vermeintliche Phantom ist niemand anderes als Michael Grewe, jener NPD-Funktionär, den Adams Mandant erst kurz zuvor als Anführer der Randalierer erkannt hatte. Doch es kommt noch schlimmer: Bereits am 8. Juli 2007 hatten Augenzeugen in einem Bericht für die vom Landtagsabgeordneten Mathias Brodkorb (SPD) betriebene Internetseite »Endstation Rechts« die gleiche Aussage gemacht. Unter dem Text: Ein Foto von Grewe. »Ist heut' schon wieder 1. April? - Rostocker Polizei kennt Michael Grewe nicht«, spottete Sozialdemokrat Brodkorb nach dem Fahndungsaufruf.

Monate später geht die Posse im Gerichtssaal weiter. Von den etwa 50 Angreifern sitzen gerade einmal drei auf der Anklagebank. Seit 20. Januar 2010 verhandelt das Gericht gegen Grewe, Dennis F. und Stefan V. Die schweigen zu den Vorwürfen, ihre Strafverteidiger verlesen vorbereitete Erklärungen; Nachfragen der Nebenkläger werden nicht beantwortet. Staatsanwältin Tanja Bierfreund scheint erst gar keine zu haben. »Ganze zwei Fragen hat die Staatsanwältin gestellt und die liefen darauf hinaus, die Angeklagten zu entlasten«, empört sich Opfer-Anwalt Oswald, der die Ablösung von Bierfreund forderte. Der Richter lehnt das ab. Genauso, wie die meisten Beweisanträge. So sollte ein Gutachter anhand der Zerstörungen am Zug den Tathergang rekonstruieren. »Nicht relevant«, befand der Richter. Auch eine Beschlagnahmung von Handys der Angeklagten und die Wiederherstellung der darauf gespeicherten Filme - kurz nach der Attacke waren Videos der Tat im Internet aufgetaucht - hielt das Gericht für überflüssig. »Der Vorfall ist weitgehend aufgeklärt«, erklärte dann auch Staatsanwältin Bierfreund am siebten Verhandlungstag.

Nach wochenlanger Funkstille bestätigt sie im wesentlichen die Aussagen der Opfer und Nebenkläger: »Der Angeklagte Grewe ist mit äußerster Brutalität vorgegangen, unabhängig davon, ob es sich um Angehörige der linken Szene oder Unbeteiligte gehandelt hat.« Zudem habe er mit Quarzsandhandschuhe zugeschlagen und damit erhebliche Verletzungen bei seinen Gegnern in Kauf genommen. Dennoch forderte sie vergleichsweise milde Strafen. Stefan V. sei mangels Beweisen freizusprechen, für Grewe und Dennis F. verlangt sie Bewährungsstrafen wegen schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Köperverletzung.

Dem folgte gestern auch der Vorsitzende Richter. Der Jurist widersprach auch den Vorwürfen gegen die Ermittlungsbeamten. Die Untersuchungen seien dadurch erschwert worden, daß die Opfer erst sehr spät Anzeige erstattet hätten, gab er den Geschädigten eine Mitschuld. Der Polizei, so der Richter abschließend, sei bei diesem Einsatz kein Vorwurf zu machen.

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