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Holocaust verharmlost

Skandal im Gerichtssaal: NPD-Abgeordneter Andrejewski vergleicht angeklagte Rechtsextremisten im Pölchow-Prozeß mit verfolgten Juden

06.03.2010

Von Frank Brunner, Rostock

Im Prozeß gegen drei Mitglieder der rechten Szene vor dem Rostocker Landgericht haben die Strafverteidiger der Angeklagten am Freitag ihre Plädoyers gehalten. Während die Anwälte von Michael Grewe und Stefan V. erwartungsgemäß Freispruch für ihre Mandanten forderten, plädierte der Rechtsbeistand von Dennis F. am achten Verhandlungstag auf eine Bewährungsstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag für Grewe, der Mitarbeiter der NPD-Fraktion im Schweriner Landtag ist, sowie für Dennis F. ebenfalls Bewährungsstrafen gefordert; der Mitangeklagte Stefan V. sei aus Mangel an Beweisen freizusprechen.

Laut Staatsanwaltschaft waren Grewe und F. Rädelsführer eines Überfalls von »rechtsgerichteten Demonstranten« auf knapp 60 Jugendliche. Diese fuhren Ende Juli 2007 zu einer Protestkundgebung, die sich gegen einen NPD-Aufmarsch in Rostock richtete. Im mecklenburgischen Schwaan war die Gruppe in einen Zug gestiegen, in dem sich etwa 150 Neonazis befanden. Beim Halt in Pölchow prügelten die NPD-Anhänger mit Zaunlatten auf die alternativ gekleideten Jugendlichen ein und verletzten etliche von ihnen. Von »neonazistischen Schlägertrupps« sprach einer der Opferanwälte im Prozeß. Eine »äußerste Brutalität« konstatierte auch Staatsanwältin Tanja Bierfreund. Die Rechten behaupteten dagegen, sie hätten in Notwehr gehandelt.

Dieser Strategie folgten auch die Verteidiger bei ihren Schlußreden am Freitag. Die »linke Schlägerbande« habe die Auseinandersetzung bewußt provoziert, erklärte Michael Andrejewski, NPD-Abgeordneter im Landtag vom Mecklenburg-Vorpommern und Verteidiger von Grewe. Unstrittig ist, daß die eher linksorientierten Fahrgäste zuvor etwa zehn Rechtsextremisten aus dem vorderen Waggon vertrieben hatten - allerdings ohne einen der Neonazis zu schädigen. »Nicht ein einziger NPD-Anhänger hat Anzeige wegen Körperverletzung oder ähnlicher Delikte erstattet, das Ganze ist eine reine Schutzbehauptung«, so Nils Behrendt von der »Prozeßgruppe Pölchow«, einer Initiative, die das Verfahren seit Beginn beobachtet, gegenüber junge Welt. Tatsächlich sind auf einem Polizeivideo, das unmittelbar nach dem Übergriff aufgenommen wurde, ausschließlich verletzte Linke zu sehen.

Das hielt Anwalt Andrejewski allerdings nicht davon ab, die NPD-Anhänger mit den Opfern von Vertreibung und Holocaust zu vergleichen. »Das war wie, wenn man Juden aus dem Zug schmeißt, nur weil sie Juden sind; das ist Apartheid«, erklärte er im großen Saal des Landgerichts. Für den Vorsitzenden Richter kein Grund zum Einschreiten.

Von der Unschuld der vermeintlich geschädigten Rechten scheint nicht mal Andrejewskis Kollege Sven Rathjens überzeugt zu sein. Er beantragte maximal sechs Monaten auf Bewährung für Dennis F. Sein Mandant habe sich möglicherweise der »fahrlässigen Körperverletzung« strafbar gemacht, so der Jurist. Das Urteil wird für den 16. März erwartet.

jungeWelt

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