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02.07.2003
Urteil zu Lichtenhagen rechtskräftig

Schwerin (dpa) Elf Jahre nach dem Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Rostock-Lichtenhagen hat der Bundesgerichtshof gestern das Urteil gegen drei Angeklagte bestätigt. Das Landgericht Schwerin hatte die damals 17, 18 und 19 Jahre alten Angeklagten 2002 des versuchten Mordes und der schweren Brandstiftung schuldig gesprochen und Jugendstrafen bis zu 18 Monaten auf Bewährung verhängt. Wie vom Generalbundesanwalt beantragt, verwarf der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil.

Bei dem Anschlag waren 1992 über 100 Menschen in Lebensgefahr.

Ostseezeitung

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