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27.06.2003
Schwere Vorwürfe gegen Stralsunder Polizei - Aussetzungen von Hilflosen soll Praxis gewesen sein
Stralsund (ddp). "Solche Ortsverbringungen waren allgemein üblich." Der angeklagte Polizeiobermeister Rainer V. aus Stralsund ist sich da ganz sicher. Aus seiner 20-jährigen Polizeilaufbahn kenne er schätzungsweise 40 bis 60 Fälle, in denen störende Personen von der Polizei aufgegriffen, aus der Stadt gefahren und dort ausgesetzt wurden. Auch Alkoholiker und Betrunkene, fügte er hinzu. Sein Streifenpartner Ronny D. bestätigte am Donnerstag vor dem Landgericht der Hansestadt die schweren Vorwürfe gegen die Stralsunder Polizei. Anders sei es ihm auch gar nicht beigebracht worden, sagte der 26-Jährige. Kilometerweit, sogar bis nach Hinrichshagen und Kummerow, seien die Leute gebracht worden.
Auch Freienlande vor den Toren der Hansestadt war so ein "Verbringeort". Dort, so gestanden die inzwischen vom Dienst suspendierten Angeklagten am ersten Prozesstag, hatten sie am Abend des 5. Dezember 2002 einen 35-jährigen und offenbar stark betrunkenen Obdachlosen ausgesetzt und bei Temperaturen von nur zwei Grad und kräftigem Wind seinem Schicksal überlassen. Nur rund 200 Meter von der Stelle entfernt fand am nächsten Morgen ein 77-Jähriger den nur spärlich bekleideten Mann tot auf. Ein Gutachten ergab später, dass das Opfer an Unterkühlung und Alkoholeinwirkung starb. Bei ihm war ein Alkoholwert von mindestens 3,5 Promille festgestellt worden.
Ob ihnen nicht bewusst gewesen sei, dass von Ortsverbringungen tunlichst abzusehen sei, wollte die Vorsitzende Richterin wissen. Gerade gegenüber Betrunkenen trage die Polizei eine erhöhte Verantwortung, weshalb die Unterbringung in einer Ausnüchterungszelle angebracht gewesen wäre. Er habe keinerlei Bedenken gehabt, sagte der 46-jährige Beamte. Der Mann, den die Streife kurz vor Ladenschluss im Eingangsbereich eines Einkaufmarktes aufgriffen hatte, habe stehen und laufen können. Außerdem habe ja ein Rettungssanitäter bestätigt, dass dies ein Fall für die Polizei und nicht für den Arzt sei. Eine Erklärung, warum sie den Mann dann nicht einfach nach Hause zu Bekannten geschickt hätten, bleiben die Angeklagten schuldig.
Staatsanwalt Christian Müller sieht den Tatbestand der Freiheitsberaubung und Aussetzung gegeben. Den Polizisten hätte bewusst sein müssen, dass der Mann einschlafen und erfrieren könne. Der Ankläger verwies darauf, dass das bereits mehrfach kriminell aufgefallene Opfer erst wenige Tage zuvor eine Alkoholentgiftungskur abgebrochen hatte. In dem Supermarkt habe der Mann mindestens einen drittel Liter Korn getrunken und einen Sturztrunk erlitten.
Die Beamten brachten ihn zu ihrem Wagen, ließen ihn nur auf dem Boden des Kleintransporters Platz nehmen, aus Angst, er würde sich übergeben. Inwiefern es während der Fahrt zu Wortgefechten und Handgreiflichkeiten kam, konnte am ersten Verhandlungstag nicht ganz geklärt werden. Unbestätigt blieben auch Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, wonach sich einer der Angeklagten abwertend über das Opfer geäußert haben soll. Nach Aktenlage soll er den stark tätowierten und am Schädel geschorenen Obdachlosen als "Knastbruder" und "Dreckfresser" bezeichnet haben. Der Beamte wies diese Vorwürfe zurück. Eine halbe Stunde nach dem Aufgriff ließen die Polizisten den Mann allein.
Heute machten sie sich Vorwürfe, gestanden die Angeklagten. "Das würde ich heute nicht mehr so machen", gesteht der ältere Beamte, Vater von vier Kindern. Der Jüngere sagt, er wolle nicht mehr in den Polizeidienst zurück. Vor allem aber betrachten sich beide selbst als Opfer. Seit Bekanntwerden des Vorfalls sehen sie sich öffentlichen Anschuldigungen und einer "regelrechten Hetzjagd" ausgesetzt.
Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. Insgesamt werden mindestens 17 Zeugen, darunter Kollegen der Angeklagten, sowie zwei Gutachter gehört. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft drohen den Tatverdächtigen Haftstrafen von 3 bis 15 Jahren.
Nordkurier
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27.06.2003
Der "Störer" sollte nüchtern werden - Nach rätselhaftem Obdachlosentod im Dezember begann Prozess gegen zwei Polizisten
Stralsund (OZ) Als "Tapete" starb, lag die Temperatur um den Gefrierpunkt. Vorher hat er vielleicht noch die Autos gehört, die etwa hundert Meter weiter auf der B 105 vorbeibrausten. Statt eines Wintermantels trug er eine Jeans-Leder-Jacke. Das Leben des 35-Jährigen, der seinen Spitznamen bekommen hatte, weil er am ganzen Körper tätowiert war, endete in der Nacht vom 6. zum 7. Dezember 2002.
Zwei Polizisten haben ihn zu einer Stelle gebracht, in deren Nähe ihn ein Rentner am nächsten Vormittag fand. Da hatte schon die Leichenstarre eingesetzt. Gestorben sei er, sagt der Staatsanwalt, an Unterkühlung in Verbindung mit Alkoholintoxikation.
Seit gestern müssen sich Rainer V. und Ronny D. vor dem Schwurgericht verantworten. Der Staatsanwalt wirft ihnen vor, "eine hilflose Person der Freiheit beraubt" und deren Tod durch das Aussetzen in Kauf genommen zu haben.
Die beiden Angeklagten haben an jenem Abend ein von vielen Polizisten oft erprobtes Mittel angewandt: die so genannte Ortsverbringung. Dabei wird ein im Polizeijargon als "Störer" bezeichneter und meist alkoholisierter Mensch etliche Kilometer weit weg vom Ort des Geschehens gebracht, damit er keinen Schaden mehr anrichten kann. Sonst ging das gut.
Bei dem Tätowierten wandten die Angeklagten diese Maßnahme an, nachdem sie ihn vom Sky-Markt am Frankendamm abgeholt hatten. Dort hatte er mit einem Kumpel zwischen den Regalen aus einer Flasche "Korn" getrunken und die später bezahlt, erinnert sich der Marktleiter. "Hinter Kasse 3 fiel er um. Richtig doll, ich dachte, er schlägt sich den Kopf auf." Für ein paar Minuten war der Angetrunkene ohnmächtig. Für die Sanitäter war das laut Marktleiter kein Grund zur Mitnahme. Auch die Angeklagten geben an, dass der Obdachlose ihnen vom Rettungsteam übergeben worden sei. "Die sagten: Das ist ein Fall für euch."
Gegen den Willen des 35-Jährigen brachten die Beamten ihn in ihren Transporter. Dort hatte der Mann sich auf den Boden zu setzen. Aus seiner 20-jährigen Erfahrung, so gab Rainer V. an, wisse er, dass "alkoholisierte Bürger manchmal im Streifenwagen erbrechen oder urinieren." Haben die Menschen dabei auf dem Boden gesessen, erleichtere dies die Fahrzeugreinigung. Während der Fahrt wurde der Angetrunkene aggressiv und drohte, sich mit Hilfe von "Glatzen" zu rächen. Ohne Worte wollen sich die Polizisten einig gewesen sein: Ortsverbringung, möglichst weit weg.
Rainer V. war sich sicher, "der kann auf seinen eigenen Beinen nach Hause gehen. Und unterwegs - an frischer Luft - wird er wieder nüchtern." Der später Verstorbene hätte von Freienlande bis in die Hainholzstraße gehen müssen. Dort wohnte er seinerzeit bei einem Bekannten.
Von einem Toten erfuhren die Angeklagten nach eigenen Angaben erst durch die Medien. Dass es "ihr" Fall war, ahnten sie zwar schon, stellten sich aber noch nicht - das wollten sie wegen ihrer Familien nach den Weihnachtstagen nachholen.
Die Ermittler waren schneller: Heiligabend wurden die Beamten zum Verhör abgeholt. Seitdem sind sie vom Dienst suspendiert, haben aber kaum eine ruhige Minute mehr. Immer wieder kommen Ronny D. die Tränen. Er erzählt von Fernsehteams, die seine Wohnung belagerten, berichtet von Passanten, die ihn auf der Straße beschimpfen. "Ich muss mit dem Umstand leben, ich kann das nicht mehr ändern."
Heute geht der Prozess weiter. Dann folgt eine längere Pause, bevor ab dem 8. Juli weitere Verhandlungstage angesetzt sind. Am 11. Juli sollen die Urteile gesprochen werden.
DOREEN BREITENFELDT
Ostseezeitung-Stralsund
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27.06.2003
Polizisten gestehen Tat
 | Der 26-jährige Angeklagte (l.) neben seinem Anwalt Hans-Walter Westphal, sowie der 46-jährige Angeklagte (2. v. r.) neben seinem Anwalt Kai Westen- dorf (r.). |
Stralsund (dpa) Im Prozess um den Kältetod eines betrunkenen Obdachlosen in Stralsund haben die beiden angeklagten Polizisten zum Auftakt gestern die Aussetzung des 35-Jährigen eingeräumt. Sie sollen den hilflosen Mann bei winterlichen Temperaturen am Stadtrand zurückgelassen haben. Dadurch hätten sie dessen Tod verursacht, sagte Staatsanwalt Christian Müller. Die beiden 26 und 46 Jahre alten Beamten sind vor dem Stralsunder Landgericht der Aussetzung mit Todesfolge und der Freiheitsberaubung angeklagt.
Beide Beamte bezeichneten ihr Vorgehen als "gängige Praxis". Landesinnenminister Gottfried Timm (SPD) kritisierte dies: "Die Rechtslage in M-V ist eindeutig. Kein Polizist darf eine hilflose Person an irgendwelche Orte bringen oder aussetzen".
Laut Anklage ist der stark betrunkene Mann von den beiden Polizisten am 6. Dezember 2002 in der Nähe des Ortes Freienlande auf einer wenig befahrenen Straße bei zwei Grad Celsius und starkem Wind ausgesetzt worden, nachdem er in einem Einkaufsmarkt randaliert hatte. Als Motiv nimmt die Staatsanwaltschaft an, dass die Angeklagten einen erhöhten Arbeitsaufwand verhindern wollten, indem sie ihn nicht in eine Ausnüchterungszelle brachten.
"Es bekommt einem sehr gut, wenn man an der frischen Luft nach Hause geht. Wir hatten keine Bedenken, dass er den Weg nach Hause schafft", begründete der 46-Jährige sein Verhalten. Der 26 Jahre alte Mitangeklagte sagte, die Aussetzung von alkoholisierten Personen sei "gängige Praxis". Fast alle Kollegen führten so genannte Ortsverbringungen mit betrunkenen Personen durch. Um Stralsund herum gebe es drei Punkte, die in solchen Fällen angefahren werden. Es sei ihm so in der Ausbildung beigebracht worden.
Ostseezeitung
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