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25.06.2003
Polizeibeamten droht zwischen drei und 15 Jahren Haft - Morgen beginnt in Stralsund Prozess nach rätselhaftem Tod an der Straße
Doreen Breitenfeldt
Stralsund. Anfangs war es nur eine kleine Meldung in der Zeitung, nicht mal 15 Zeilen lang. Später entwickelte sich daraus ein Fall, der die Hansestadt Stralsund deutschlandweit in negative Schlagzeilen brachte: "Rätselhafter Tod an der Straße", lautete zunächst die Überschrift. Es ging um einen obdachlosen Stralsunder, der am 7. Dezember vergangenen Jahres tot vor den Toren der Stadt gefunden wurde. "Trotz einer leichten Kopfverletzung gehen die Kriminalisten nicht von einer Straftat aus", hieß es.
Dann, kurz nach Weihnachten, die einschlagende Nachricht: Zwei Polizeibeamte einer Streifenwagenbeatzung sollen den 35-jährigen Mann ausgesetzt haben. Und das bei strengen Minusgraden und obwohl der Obdachlose stark angetrunken war. 3,5 Promille wurden bei ihm später im Blut nachgewiesen. Somit galt er als hilflos, und schon darum "hätten die Beamten die Gefahr des Todes erkennen können oder sogar müssen", teilte die Pressesprecherin des Stralsunder Landgerichts, Ulrike Kollwitz, mit.
Am 6. Dezember soll das spätere Opfer mit einem anderen Mann zwischen den Regalen eines Einkaufsmarktes getrunken haben und dann zusammengebrochen sein. Die herbeigerufenen Rettungssanitäter stellten jedoch "keine übermäßige Alkoholisierung" fest und übergaben den Mann in die Obhut der Polizisten. Die sollen ihn dann gegen 20 Uhr auf dem Lande - in Nähe der B 105, die von Stralsund nach Rostock führt - ausgesetzt haben.
Viele Spekulationen
Tags darauf entdeckten Passanten die Leiche. Drei bis fünf Stunden, nachdem die Beamten den Betrunkenen zurückgelassen hatten, soll er gestorben sein: An "Unterkühlung im Zusammenwirken mit der bei dem Geschädigten vorhandenen Alkoholintoxikation", heißt es in der Anklageschrift. Die wird morgen ausführlich vorgelesen: Ab dem Vormittag müssen sich die 26 und 46 Jahre alten Polizisten in der Hansestadt vor dem Schwurgericht der I. Großen Strafkammer verantworten.
Fünf Verhandlungstage sind angesetzt, 17 Zeugen und zwei Sachverständige werden in dieser Zeit befragt. Am 11. Juli sollen die Urteile gesprochen werden. Und dass es solche geben wird, davon geht Dirk Schneider-Brinkert, Sprecher der Staatsanwaltschaft, aus. Haftstrafen zwischen drei und 15 Jahren drohen den Angeklagten. Die beiden Beamten sind zwar vom Dienst suspendiert, befinden sich aber derzeit auf freiem Fuß.
Nachdem der Fall in den vergangenen Monaten in Stralsund fast in Vergessenheit geraten ist, wird nun auf der Straße wieder viel darüber diskutiert und vor allem spekuliert. Denn das vorbestrafte Opfer war für viele kein Unbekannter. Der 35-Jährige war Alkoholiker, stark tätowiert und hörte darum auf den Spitznamen "Tapete". Lange Zeit kam er bei Bekannten im Stadtgebiet unter, weiß Anke Böschow aus der Stralsunder Pressestelle. Kurz vor seinem Tod war er im Klinikum auf Alkoholentzug, verließ aber am 3. Dezember auf eigenen Wunsch das Krankenhaus. Am 9. Dezember hätte er erst entlassen werden sollen. An diesem Tag wurde in den Zeitungen bereits von seinem rätselhaften Tod berichtet.
Nordkurier
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25.06.2003
Polizisten ließen hilflosen Obdachlosen erfrieren - Zwei Stralsunder Gesetzeshüter der Aussetzung mit Todesfolge angeklagt
Stralsund (dpa) Was tut ein Polizist, wenn ein betrunkener Obdachloser in einem Einkaufsmarkt randaliert? "Wenn er gesund ist, ihn entweder zur Ausnüchterung in eine Zelle bringen oder in die Obhut eines Obdachlosenheimes geben", sagt Uwe Werner, Pressesprecher der Stralsunder Polizeidirektion. "Auf keinen Fall alleine lassen", schiebt der Beamte nach. Denn die betroffene Person könne ja Schaden nehmen, an Erbrochenem ersticken etwa - oder erfrieren.
Zwei 26 und 46 Jahre alte Stralsunder Polizeibeamte haben nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft und der Polizei offenbar anders gehandelt als es die polizeilichen Pflichten vorschreiben. Sie müssen sich von diesem Donnerstag an vor dem Landgericht in Stralsund verantworten, weil sie nach Angaben der Staatsanwaltschaft einen mit 3,5 Promille stark betrunkenen, hilflosen Obdachlosen am Abend des 6. Dezember 2002 bei winterlichen Temperaturen am Stadtrand von Stralsund abgesetzt haben. Als Passanten den 35-Jährigen am Tag darauf finden, ist er tot.
Haft zwischen drei und 15 Jahren möglich
Die Staatsanwaltschaft wirft den nun vor Gericht stehenden Beamten Aussetzung mit Todesfolge und Freiheitsberaubung vor - Delikte, für die das Strafgesetz Freiheitsstrafen von drei bis 15 Jahren androht. Die Ankläger stützen sich auf ein rechtsmedizinisches Gutachten, das als Todesursache eine starke Unterkühlung im Zusammenwirken mit einer Alkoholvergiftung nennt. Die Polizisten gaben in den Vernehmungen zu, den Mann allein zurückgelassen zu haben.
Der polizeibekannte Mann war den Ermittlungen zufolge in einem Einkaufsmarkt in unmittelbarer Nähe der Stralsunder Polizeidirektion auffällig geworden. Nachdem die herbei-gerufenen Notärzte keine gesundheitlichen Gefährdungen feststellten, überließen sie den Randalierer den ebenfalls erschienen Beamten. Die packten ihn laut Anklage in ihr Auto und fuhren ihn zum Stadtrand, wo sie ihn sich selbst und der Kälte überließen. Neben Gefängnisstrafen drohen den beiden Polizisten dienstrechtliche Konsequenzen. Denn sie verstießen - sollte sich der Verdacht bestätigen - gegen Dienstvorschriften.
Nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keinen so genannten Verbringegewahrsam, der das Aussetzen einer störenden Person an einem anderen Ort zulassen würde, wie der Sprecher des Innenministeriums, Volker Werner sagt.
Ministerium: Stralsund ist ein Einzelfall
Nach dem Gesetz könne entweder ein Platzverweis gegen den so genannten Störer ausgesprochen werden oder er werde in Gewahrsam genommen. Das Ministerium habe nach dem Vorfall von Stralsund aber im März 2003 noch eine Dienstanweisung erlassen, die das Vorgehen in solchen Fällen ausdrücklich beschreibe. Die Verordnung sei an alle Polizeistationen gegangen, sagt Werner. Im Innenministerium ist man überzeugt davon, dass der Vorfall in Stralsund ein Einzelfall ist.
Die kurz nach dem Vorwurf vom Dienst suspendierten Beamten sind auf freiem Fuß und beziehen weiterhin ihre Beamteneinkünfte. Es bestehe weder eine Flucht-, Verdunklungs- noch Wiederholungsgefahr, sagt Oberstaatsanwalt Dirk Schneider-Brinkert. Im Innenministerium will man das rechtskräftige Urteil abwarten und danach reagieren. Für den Prozess sind vom 26. Juni an fünf Verhandlungstage angesetzt. 17 Zeugen und zwei Gutachter sollen gehört werden.
Schweriner Volkszeitung
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25.06.2003
Zwei Polizisten wegen Tod eines Obdachlosen vor Gericht
Stralsund (OZ/AP) Zwei Polizisten müssen sich wegen Aussetzung mit Todesfolge ab morgen vor dem Landgericht Stralsund verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den 46 und 26 Jahre alten Beamten vor, am Abend des 6. Dezember 2002 in Stralsund einen hilflosen und mit 3,5 Promille stark betrunkenen 35-Jährigen der Freiheit beraubt und ihn bei winterlichen Temperaturen vor den Toren der Hansestadt an einer Bundesstraße ausgesetzt zu haben. Der Tod des Geschädigten soll einem rechtsmedizinischen Gutachten zufolge durch eine starke Unterkühlung im Zusammenwirken mit einer Alkoholvergiftung eingetreten sein.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätten die beiden Polizisten angesichts des Zustands des Betrunkenen, der zuvor in einem Einkaufsmarkt auffällig geworden war, die Gefahr des Erfrierens erkennen müssen. Bevor die Polizeibeamten in dem Einkaufsmarkt eintrafen, hatten alarmierte Notärzte bei dem Obdachlosen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen festgestellt.
Die beiden Polizeibeamten hatten in ihren Vernehmungen zugegeben, dass sie den Obdachlosen allein zurück gelassen hatten. Das Gesetz droht bei Aussetzung mit Todesfolge und Freiheitsberaubung Freiheitsstrafen von drei bis zu 15 Jahren an. Die Polizisten müssen aber nicht nur mit Gefängnis, sondern auch mit Konsequenzen nach dem Dienstrecht rechnen.
Der Vorfall war erst einen Monat nach der Tat in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei öffentlich gemacht worden. Die Beamten waren nach Bekanntwerden der Vorwürfe vom Dienst suspendiert worden. Die beiden Polizisten sind seitdem auf freiem Fuß und beziehen weiterhin ihre Beamteneinkünfte.
Vorerst sind für den Prozess fünf Verhandlungstage bis Mitte Juli vom Stralsunder Landgericht vorgesehen. Dabei sollen 17 Zeugen und zwei Gutachter gehört werden.
Ostseezeitung
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