Presse-Schau

worüber wird in den Medien geschrieben?

zurück zu den News

02.05.2003
Rädelsführerin zu Bewährungsstrafe verurteilt - Prozeß gegen Rostocker Neonazis vom "Bund Deutscher Kameraden" beendet

Steintor-Vorstadt (OZ) Mit einer Bewährungsstrafe endete am Mittwoch der Prozess vor dem Landgericht gegen die Anführerin einer rechtsradikalen Vereinigung. Antje K., 21, hatte vor zwei Jahren mit Gesinnungsgenossen einen "Bund Deutscher Kameraden" gegründet. In der Folgezeit schmierte die Gruppe neunmal zumeist antisemitische Parolen an Häuserwände, in acht Fällen wurde dabei der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt.

Die mittlerweile im achten Monat schwangere Rostockerin war die Rädelsführerin, stellte der Vorsitzende Richter Wolfgang Strauß in der Urteilsbegründung klar. Sie zeige keine Reue und habe sich von ihrer fatalen Ideologie "innerlich nicht abgekehrt". Der Jugendgerichtshilfe hatte Frau K. gesagt, sie wolle sich in Zukunft nur noch an "legalen Aktionen" beteiligen.

Verteidiger Thomas Löcker zeichnete in seinem Pladoyer ein anderes Bild seiner Mandantin: Antje K. sei nur "etwas cleverer" als ihre Mittäter, aber keine Anführerin. Sie habe sich von ihrer Vergangenheit distanziert. Künftig werde sie sich nur noch um ihre Familie kümmern und sich nicht mehr politisch betätigen, so der Anwalt.

Dem wollte das Gericht nicht folgen und verurteilte Antje K. zu einer Jugendstrafe von acht Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem muss sie 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Staatsanwalt hatte ein Jahr Bewährungsstrafe gefordert, der Verteidiger ein Aussetzten der Strafe nach dem Jugendgerichtsgesetz. Die sechs 17 bis 19 Jahre alten Mittäter wurden bereits vor einer Woche zu Geldstrafen und Arbeitsauflagen verurteilt.

Ostseezeitung-Rostock

02.05.2003
Acht Monate Haft für Volksverhetzung - Rädelsführerin rechter Kameradschaft verurteilt

Schuldig der Bildung einer kriminellen Vereinigung, der Sachbeschädigung und in acht Fällen auch der Volksverhetzung. So lautet das Urteil, das das Rostocker Landgericht am Mittwoch über Antje K. fällte. Nazischmierereien unter anderem an Kunst- und Stadthalle gehen mit auf das Konto der 20-Jährigen. Sie war Rädelsführerin einer rechten Kameradschaft, welche von September 2001 bis Februar 2002 in Rostock ihr Unwesen trieb. Die Strafe: Acht Monate Haft, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, plus 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Mit 14 Jahren hatte Antje K. erste Kontakte zur rechten Szene. Während sie zu Hause nicht bereit war, Grenzsetzungen jeglicher Art zu akzeptieren, habe sie sich in diesem überwiegend älteren Freundeskreis mehr und mehr zugehörig gefühlt, so schilderte es die Jugendgerichtshilfe. Wegen Problemen mit dem Stiefvater, der genau wie die Mutter die rechte Haltung der Tochter stark ablehnte, zog sie im Alter von 16 Jahren zu Hause aus. Im Juni 1999 stand das Mädchen erstmals wegen Körperverletzung vor Gericht, ein halbes Jahr später wegen räuberischer Erpressung. Danach schien sie sich zunächst zu fangen. Mit dem Hauptschulabschluss in der Tasche begann sie eine Lehre als Verkäuferin, brach diese aber ab und wurde arbeitslos.

In jener Zeit gründete Antje K. gemeinsam mit ihren rechten Freunden besagte Kameradschaft. Dass sie deren Rädelsführerin wurde, ergab sich aus Sicht des Gerichts weniger aus der Tatsache, dass sie eine charismatische Führungspersönlichkeit wäre, als vielmehr daraus, dass die übrigen Mitglieder ihr intellektuell weit unterlegen waren. Antje K. lud in ihrer mit der Reichskriegsflagge geschmückten Wohnung zu Sitzungen ein, wobei die nächsten Aktivitäten beraten wurden. Worum es dabei ging, machte sie unter anderem in einer Rede deutlich, in der sie den Sturz des Systems und den Tod aller Juden forderte.

Glück hatte die Heranwachsende, dass sie nach dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Ausschlaggebend dafür waren laut Richter "eine Reihe von Reifedefiziten". Und er meint damit beispielsweise ihre vollkommen unreflektierte Glorifizierung nationalsozialistischer Organisationen - eine Haltung, an der sich bis heute nicht viel geändert habe.

Für die 200 Arbeitsstunden, die Antje K. zu leisten hat, bekommt sie außerdem eine ungewöhnlich lange Frist von 1,5 Jahren - die junge Frau ist im achten Monat schwanger.

Norddeutsche Neueste Nachrichten

diskutieren? auf ins Forum!